Dresden. Das Ordnungsamt kontrolliert seit dem 1. September 2020 die Einhaltung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Läden und Geschäften. Wer keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt oder bei wem diese nicht korrekt sitzt, wird von den Mitarbeitern direkt angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen. Dabei wird auch nach ärztlichen Attesten und Schwerbehindertenausweisen gefragt, weil diese von der Maskenpflicht befreien können. Das teilt die Stadtverwaltung am Freitag mit.
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