Dresden
Merken

Dresdner "Querdenker"-Chef wegen Demo verurteilt

Marcus Fuchs steht wöchentlich in Dresden auf der Straße, um Protest zu organisieren. Er soll in Laubegast eine nicht angezeigte Versammlung angeführt haben. Die Gerichtskolumne.

Von Alexander Schneider
 3 Min.
Teilen
Folgen
Das Foto von Marcus Fuchs entstand bei einer Demo am Dresdner Neumarkt. In Laubegast trug der Initiator der Dresdner "Querdenker"-Initiative eine auffällig weiße Querdenker-Jacke.
Das Foto von Marcus Fuchs entstand bei einer Demo am Dresdner Neumarkt. In Laubegast trug der Initiator der Dresdner "Querdenker"-Initiative eine auffällig weiße Querdenker-Jacke. ©  Archivfoto: Sven Ellger

Dresden. Seit Herbst 2020 organisiert Marcus Fuchs in Dresden den Protest auf der Straße. Er ist als Kopf der Dresdner "Querdenken"-Initiative erfahren in der Erregungsbewirtschaftung und Durchführung von Demos. Die Kundgebungen nutzt er auch, um sich als Bundestags- oder OB-Kandidat ins Spiel zu bringen, wie er selbst zugibt.

Auch Aufzüge in Laubegast seien für Fuchs eine Gelegenheit gewesen, für sich zu werben, wie er sagt. Dort "spazierten" ab Dezember 2021 immer sonntags mehrere Hundert Menschen durchs Viertel, um die Corona-Politik zu geißeln, darunter auch Rechtsextreme.

Für die Polizei sind nicht angemeldete Aufläufe ein Problem, etwa weil die Märsche, auch noch so friedliche, im öffentlichen Verkehr nicht abgesichert werden könnten und daher riskant seien. Rechtlich stellen die Nichtanmeldung daher einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar, weshalb Ermittlungen "gegen unbekannt" eingeleitet werden, wenn es keinen Versammlungsleiter gibt. Nun hatte es den "Querdenker" Fuchs erwischt.

Die Polizei hatte den altbekannten Kundgebungsveranstalter bei der Laubegaster Demo am 6. Februar als einen solchen Versammlungsleiter identifiziert. Am Montag wurde Fuchs, bis da nicht vorbestraft, nach einem zweitägigen Prozess verurteilt. Belastend war neben einem Polizeizeugen ein Youtube-Video, das die Staatsanwaltschaft gefunden hatte – ausgerechnet im Dresdner "Querdenker"-Kanal.

Kommando: "Auf die Straße!"

Die Staatsanwältin und der Richter waren überzeugt, dass sich der 39-Jährige wie ein Versammlungsleiter verhält. Er verteilte etwa Trillerpfeifen, Fuchs nennt sie "Give-aways", Werbegeschenke. Bemerkenswerter sei, dass die Masse offensichtlich der Richtung folge, die Fuchs vorgab, und Fuchs auch ein Kommando "Auf die Straße!" gegeben habe. Nach einem kurzen Statement vor der laufenden Videokamera rannte Fuchs wieder los, wohl um an die Spitze des Umzugs zu gelangen.

Fuchs hielt dem entgegen, er sei nur mitgelaufen, habe selbst nicht gewusst, wohin. Er habe die Demo darüber hinaus als Journalist dokumentiert. Sein Verteidiger Bruno Strauch forderte daher einen Freispruch.

Richter Arndt Fiedler verurteilte Fuchs jedoch zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro. Das Video habe ihn am Ende überzeugt. Die Bewegungen des Angeklagten zeigten, "wie es deutlicher nicht sein kann", wie er die Demo angeschoben habe. Die Geldstrafe ist etwas höher als zunächst im Strafbefehl, den Fuchs nicht akzeptiert hatte. Das liege an dem fehlenden Geständnis, das dem Angeklagten im Strafbefehl unterstellt worden war.

"Ein Journalist sind Sie nicht"

Auch seine auffällig weiße Jacke mit der Aufschrift "Querdenken 351" sei ein Indiz für seine hervorgehobene Rolle: "Sie waren bekannt und im Fokus der Teilnehmer", sagte der Richter zum Angeklagten. Die Teilnehmer hätten sich nach ihm gerichtet.

Etwas irritiert reagierte der Richter in der Frage, als was Fuchs noch auf der Demo war: Kandidat im Dresdner Oberbürgermeister-Wahlkampf, Demo-erfahrener Aktivist und auch noch als Pressevertreter? "Ein Journalist mit Ausbildung und Verantwortung sind Sie nicht. Allenfalls ein Influencer, das ist ein anderes Genre", sagte Fiedler. Er betonte jedoch, dass es sich in Laubegast um eine "absolut friedliche Versammlung" gehandelt habe - mit einem Formfehler: "Sie hätten die Demo nur anmelden müssen."