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Dresden: Maskenkontrollen jetzt in zivil

Die Stadt hat die Überwachung der Corona-Regeln verschärft. Um Maskenmuffeln keine Chance zu lassen, wird jetzt auch ohne Uniform kontrolliert.

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Polizeikontrollen der Maskenpflicht in Dresden.
Polizeikontrollen der Maskenpflicht in Dresden. © Marion Doering

Dresden. Seit vergangener Woche sind Mitarbeiter des Dresdner Ordnungsamts auch ohne Uniform in der Stadt unterwegs, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren.

"Bei diesen Kontrollen konnten die Mitarbeiter gezielt auch solche Verstöße ahnden, die sonst oftmals noch schnell korrigiert werden, wenn sich uniformierte Bedienstete nähern", so Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel. "So ist in der Praxis etwa zu beobachten, dass die Maske noch schnell über die Nase gezogen wird oder kurzzeitig Abstände vergrößert werden."

Imbiss völlig ohne Schutzmaßnahmen

Die Ordnungshüter hatten sich bei den Kontrollen in den vergangenen Tagen auf die Innenstadt und sechs größere Einkaufszentren konzentriert. Insgesamt registrierten sie 78 Verstöße gegen die Maskenpflicht, die allesamt angezeigt wurden.

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Im Elbe-Park erwischten sie neben mehreren Kunden auch Mitarbeiter eines Imbisses, die keine Maske trugen. Auch andere Schutzmaßnahmen hatte der Betreiber nicht ergriffen, sowie kein schriftliches Hygienekonzept vorgelegt. Er wurde angezeigt und legte bei einer Nachkontrolle ein entsprechendes Konzept vor.

Mann ohne Maske versucht zu fliehen

In drei Fällen wollten die Maskenmuffel ihren Personalausweis nicht zeigen, nachdem sie erwischt worden waren. Ein Mann, der an einer Haltestelle an der Prager Straße keine Maske trug, versuchte sogar vor den Mitarbeitern des Ordnungsamts wegzurennen. Diese konnten ihn aber stoppen und festhalten.

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Doch der Mann gab den Ordnungshütern falsche Personaldaten. Sie schöpften Verdacht und fuhren mit ihm zu seinem Wohnort, wo seine wahre Identität festgestellt wurde. Jetzt hat der Mann nicht nur eine Anzeige wegen des fehlenden Mund-Nasenschutzes am Hals, sondern muss auch mit einem zweiten höheren Bußgeld für die nicht wahrheitsgemäßen Angaben seiner Personalien rechnen.

Kein Alkohol für Zivilkontrolleure

Außerdem gab es immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung auf Nicht-Einhaltung der Corona-Regeln. So wurde das Ordnungsamt auf ein Kosmetikstudio aufmerksam gemacht, was trotz des Verbotes noch vollumfänglich geöffnet haben sollte, obwohl nur medizinisch notwendige Behandlungen erlaubt waren.

Zwei Mitarbeiterinnen versuchten daraufhin, einen Kosmetik-Termin zu vereinbaren, der aber abgelehnt wurde, weshalb das Amt dem Studio keinen Verstoß nachweisen konnte. Weitere Ordnungshüter haben Testkäufe an Spätshops, Glühweinbuden, Tankstellen und Gaststätten durchgeführt, um zu prüfen, ob diese zwischen 22 und 6 Uhr Alkohol verkaufen. Das war aber nirgendwo der Fall. (SZ/dkr)

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