Dresden. Erneute Pleite für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden: Nachdem die Stadt die Parkgebührenverordnung bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte nachbessern müssen, grätscht nun das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) in die aktuelle Fassung: Demnach verstößt die Verordnung, die im Mai und Juni im Stadtrat beschlossen worden war, gegen höherrangiges Recht. Dies betrifft laut Lasuv die Regelungen zu den Ausnahmegenehmigungen für Handwerker, Hebammen, Pflegedienste und soziale Dienste. Sie sollten gegen eine Gebühr von 110 Euro bzw. 50 Euro von den Gebühren ausgenommen werden.
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