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Parken in Dresden: Im Namen der Eule

Am Schillergarten verbietet der Naturschutz das Parken, doch ein Hinweisschild hat nicht ausgereicht. Wie sieht es an anderer Stelle in Dresden aus?

Von Nora Domschke
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Am Schillergarten verhindern jetzt Poller, dass Autos im Landschaftsschutzgebiet geparkt werden.
Am Schillergarten verhindern jetzt Poller, dass Autos im Landschaftsschutzgebiet geparkt werden. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Ein lauschiges Plätzchen mit Elbblick - welcher Camper hätte nicht gern einen solchen Stellplatz direkt am Wasser, der dazu auch noch kostenlos ist? Unter dem Blauen Wunder ist das nicht mehr möglich - dort verhindern nun Poller, dass Autos im Landschaftsschutzgebiet geparkt werden. Ein Stück weiter elbaufwärts sieht das anders aus. Die ehemalige Fähranlegestelle in Zschieren scheint bestens für eine Übernachtung im Grünen geeignet. Die große gepflasterte Fläche bietet genug Platz für mehrere Wohnmobile - die dort aber gar nicht abgestellt werden dürfen.

Zwar gibt es kein Parkverbotsschild, aber auf dem Weg dorthin fahren die Camper an einem der gelben Schilder vorbei, dessen schwarze Eule anzeigt: Hier ist ein Landschaftsschutzgebiet. Und in diesem darf nicht geparkt werden.

Dieser Parkplatz am Elberadweg in Zschieren wird gern von Wohnmobiltouristen zum Übernachten genutzt. Erlaubt ist das allerdings nicht.
Dieser Parkplatz am Elberadweg in Zschieren wird gern von Wohnmobiltouristen zum Übernachten genutzt. Erlaubt ist das allerdings nicht. © Christian Juppe

Prominentes Beispiel dafür, dass diese Schilder Autofahrer nicht davon abhalten, ihr Fahrzeug trotzdem in einem Landschaftsschutzgebiet zu parken, ist eben jene Sandsteinpflasterfläche unterhalb des Blauen Wunders am Schillerplatz. Rechtlich hatte die Stadt damit zwar alles gegen das Befahren der Fläche unternommen, aufgrund der Unübersichtlichkeit des Areals hatten die kleinen Schilder allerdings ihre Wirkung verfehlt.

Hinzu kommt ein Urteil des Amtsgerichts Dresden in einem ähnlich gelagerten Fall. Es hatte 2019 entschieden, ein Bußgeldverfahren einzustellen. Im konkreten Fall ging es um die Uferstraße unterhalb der Marienbrücke, wo auf einer mit Schotter befestigten Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes geparkt wurde. Dabei argumentierte das Gericht, dass der Charakter des Gebietes aufgrund von Veränderungen so beeinflusst wurde, dass der besondere Schutzzweck eines Landschaftsschutzgebietes für den Verkehrsteilnehmer nicht mehr zu erkennen war. Daran ändere auch das aufgestellte Schild mit der Eule nichts. Demnach dürfen in diesen Gebieten eigentlich keine Knöllchen verteilt werden.

Deshalb machte die Stadt am Schillerplatz in diesem Jahr nun Nägel mit Köpfen und ließ Poller am Elberadweg aufstellen, sodass Autos dort nicht mehr auf den Parkplatz fahren können. Damit kam die Stadt der Aufforderung der Landesdirektion Sachsen nach, die seit Jahren auf das Parkverbot im Landschaftsschutzgebiet pocht.

Stadt: Eulenschild ist eindeutig

Doch wie sieht das eigentlich an anderen Stellen im Dresdner Stadtgebiet aus? Und welche Auswirkungen hat das Gerichtsurteil von 2019? Das wollte AfD-Stadtrat Thomas Ladzinski wissen und stellte eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung. Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) räumt in seiner Antwort zunächst ein, dass durch das Urteil des Amtsgerichtes der Bereich an der Uferstraße nicht mehr vom Ordnungsamt kontrolliert und alle Bußgeldverfahren zugunsten der vermeintlichen Falschparker eingestellt wurden.

Andererseits würden solche Verfahren aufzeigen, wo es Unklarheiten zum rechtlichen Status und zur Ausschilderung gibt. Dann können möglicherweise weitere Schilder aufgestellt werden, damit eindeutig erkennbar ist, dass das Parken nicht erlaubt ist.

Ansonsten werde nun bei den Kontrollen durchaus berücksichtigt, ob der "besondere Schutzzweck eines Landschaftsschutzgebietes für den Verkehrsteilnehmer zu erkennen ist." Ist das nicht der Fall, "wird dies dem Betroffenen zugutegehalten und von einer Ahndung abgesehen, wenn keine anderen Gründe dagegen sprechen", erklärt Sittel. Das wird in jedem Einzelfall beurteilt.

Das gelbe Schild mit der Eule ist laut Stadt Hinweis genug für Autofahrer, dass in diesem Gebiet nicht geparkt werden darf. Wer den Parkplatz in Zschieren nutzt, fährt auf dem Weg dahin an diesem Schild vorbei. Deshalb verteilt das Ordnungsamt dort auch K
Das gelbe Schild mit der Eule ist laut Stadt Hinweis genug für Autofahrer, dass in diesem Gebiet nicht geparkt werden darf. Wer den Parkplatz in Zschieren nutzt, fährt auf dem Weg dahin an diesem Schild vorbei. Deshalb verteilt das Ordnungsamt dort auch K © Christian Juppe

Auf dem sandsteingepflasterten Parkplatz an der Elbe in Zschieren verteilt das Ordnungsamt aber weiterhin Knöllchen, wenn dort Autos abgestellt werden. "Insbesondere, wenn die Fahrzeuge neben dem gepflasterten Bereich auf der Wiese abgestellt werden", ergänzt Sittel. Ein Landschaftsschutzgebiet seien nicht nur grüne Flächen, sondern könnten auch befestigte oder bebaute Flächen beinhalten - wie die gepflasterten Plätze in Zschieren oder unter dem Blauen Wunder.

Aus Sicht der Stadt würden die gelben Schilder mit der Eule durchaus eindeutig kennzeichnen, dass das Gebiet naturschutzrechtlich geschützt ist. Wer zum Parkplatz in Zschieren fährt, kommt auf der Zschierener Elbstraße direkt an einem dieser Schilder vorbei. Die Fläche liegt sowohl im Landschaftsschutzgebiet Dresdner Elbwiesen und -arme als auch im besonders streng geschützten Flora-Fauna-Habitat Elbtal.