Dresden. Ein Vierteljahr nach dem schweren Unfall auf der Budapester Straße, bei dem der damals sechsjährige Ali ums Leben gekommen ist, sind die Ermittlungen dazu abgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage erhoben gegen die zwei in Syrien geborenen Autofahrer. Die Verantwortlichen sind davon überzeugt, dass sich Mohammad F. und Mouhammed H. damals ein Autorennen geliefert haben. Dabei hat F. auf der Budapester Straße den Jungen überfahren.
"Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich am 22. August 2020 gegen 20.40 Uhr entschlossen zu haben, mit ihren Pkws von der Kesselsdorfer Straße Richtung Innenstadt fahrend ein Kraftfahrzeugrennen durchzuführen", so die Staatsanwaltschaft.
Auf der Budapester Straße etwa an der Bushaltestelle Schweizer Straße erfasste F. mit seinem Mercedes den Sechsjährigen. Mindestens 89 Stundenkilometer ist der dort gefahren, haben die Dekra-Untersuchungen an der Unfallstelle und am Auto des 31-Jährigen ergeben.
Der Junge war zuvor auf dem Grünstreifen in der Straßenmitte gelaufen. Dort verläuft ein Trampelpfad zwischen dem Lidl-Parkplatz und dem Wohngebiet auf der anderen Seite der "Budapester". Ali lief in Richtung der Wohnhäuser, er wollte nach Hause.
Mohammad F. hat noch versucht, zu bremsen. Das belegten damals die schwarzen Reifenspuren auf der Straße. Trotzdem erfasste er mit seinem Auto den Jungen. Der Sechsjährige wurde zur Seite geschleudert, er starb sofort, so die Staatsanwaltschaft.
"Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wäre der Unfall bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde vermeidbar gewesen", heißt es weiter. Mohammad F. wurde am 23. August festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Ihm werden ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Auch Mouhammed H., der damals das andere Auto fuhr, muss vor den Richter. Der 23-Jährige steuerte damals einen BMW. Er muss sich wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten, so die Staatsanwaltschaft.
Das Landgericht Dresden muss jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird ebenfalls vom Landgericht Dresden bestimmt.