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Dresden verbietet Wasserentnahme wegen Trockenheit

Viele Bäche und Flüsse in Dresden führen aufgrund der Trockenheit zu wenig Wasser, sind teils sogar ausgetrocknet. Deswegen ist es ab 15. August verboten, Wasser zu entnehmen.

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Dresdner Bäche und Flüsse führen aufgrund der Hitze und ausbleibenden Niederschlägen zu wenig Wasser. Nun reagiert die Stadt.
Dresdner Bäche und Flüsse führen aufgrund der Hitze und ausbleibenden Niederschlägen zu wenig Wasser. Nun reagiert die Stadt. © dpa/Sebastian Kahnert (Archiv)

Dresden. Aufgrund der anhaltend hohe Temperaturen und wenig Niederschlägen leiden die Gewässer in Dresden unter Trockenheit. Viele Bäche und Flüsse führen zu wenig Wasser oder sind teilweise ausgetrocknet. Weil auch die Wetterprognosen keine ausreichenden Niederschläge versprechen, spricht die Untere Wasserbehörde ein Wasserentnahmeverbot aus.

Dies gilt ab Donnerstag, 15. August und betrifft oberirdische Gewässern im Stadtgebiet. Bis auf Weiteres dürfen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger kein Wasser aus städtischen Bächen entnehmen. Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Dezember 2024, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Nicht betroffen vom Verbot sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Inhaber einer solchen Erlaubnis müssen deren Nebenbestimmungen beachten. Die Bundeswasserstraße Elbe ist generell ausgenommen.

Ausnahmen für Lockwitzbach und Weißeritz

Zudem gilt das Verbot des Schöpfens mit Handgefäßen nicht an Lockwitzbach und Weißeritz. Der Lockwitzbach und die Vereinigte Weißeritz haben größere Einzugsgebiete und führen zwar auch Niedrigwasser, jedoch ist die abgeführte Niedrigwassermenge auch in Trockenzeiten größer.

Stark betroffen von Niedrigwasser sind zum Beispiel der Gorbitzbach, die Prießnitz und der Nöthnitzbach. Umweltamtsleiter René Herold erläutert: "Es müsste schon fast eine Woche lang richtig stark und ausdauernd regnen, damit sich die Lage entspannt."

Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss derzeit noch nicht ausgesprochen werden. Die Grundwasserstände an den Messstellen liegen laut Stadt aktuell im Durchschnitt bei etwa 20 Zentimetern unter dem Monatsmittel der letzten 15 Jahre. Das entspricht einer normalen Schwankung.

Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, können diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro. (SZ/juj)