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Dresden will Hebammen weiter fördern

Das geht auf einen Stadtratsbeschluss zurück. So viel Geld bekommen Geburtshelfer.

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Für jedes betreute Kind muss ein separater Antrag gestellt werden.
Für jedes betreute Kind muss ein separater Antrag gestellt werden. © dpa

Dresden. Die Stadt Dresden wird auch in den kommenden zwei Jahren Zuschüsse für Wochenbettbetreuung und Geburtshilfe zahlen.

Der Stadtrat hatte die die finanziellen Mittel von jeweils 200.000 Euro für das aktuelle und das kommende Jahr kürzlich beschlossen und als rechtliche Grundlage eine neue Förderrichtlinie verabschiedet.

Der Leiter des Dresdner Gesundheitsamtes, Frank Bauer, sieht darin ein "wertschätzendes Signal, gerade in "Zeiten knapper Haushaltsmittel". Nun sei "ein nahtloser Übergang" der Anträge vom vergangenen Jahr auf 2021 und 2022 möglich.

Das sind die Bedingungen für die Förderung

Die Höhe der Fördermittel ist indes nicht gestiegen. Für jede Wochenbettbetreuung gibt es einen Zuschuss von einmalig 30 Euro. Für jede begonnene Geburt in einem Geburtshaus oder in einer Praxis zahlt die Stadt 100 Euro, eine begonnene Hausgeburt beziehungsweise Beleggeburt in einem Krankenhaus wird mit 200 Euro bezuschusst.

Bedingung: Hauptwohnsitz der Mutter oder des geborenen Kindes muss Dresden sein. Außerdem müssen Hebammen und Entbindungspfleger die selbstständige Tätigkeit bereits beim Gesundheitsamt angemeldet haben.

Die Förderung kann von der Hebamme oder dem Entbindungspfleger selbst beantragt werden. Für jedes betreute Kind muss ein separater Antrag gestellt werden.

2020 nahmen laut Statistik der Stadt 119 Hebammen und Entbindungspfleger die Förderung in Anspruch. Im Gesundheitsamt gingen 2.660 Anträge ein. Das entsprach einer Fördermittelsumme von knapp 150.000 Euro. (SZ/dkr)

Das Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Website der Stadt zu finden.

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