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Dresdner Landgericht verurteilt Vonovia

Der Großvermieter soll nachweisen, wie Betriebskosten zustande kommen. Der Mieterverein sieht darin die Chance für eine generelle Lösung.

Von Nora Domschke
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Ein kritischer Blick auf die Betriebskostenabrechnung kann sich lohnen. Denn nicht alle Posten dürfen abgerechnet werden. Bei Dresdner Vonovia-Mietern ist das ein Problem.
Ein kritischer Blick auf die Betriebskostenabrechnung kann sich lohnen. Denn nicht alle Posten dürfen abgerechnet werden. Bei Dresdner Vonovia-Mietern ist das ein Problem. © Symbolfoto: Andrea Warnecke/dpa

Dresden. Die Vorwürfe wiegen schwer, und sie sind auch nicht neu: Dresdens größter Wohnungsvermieter Vonovia rechnet bei seinen Bewohnern Betriebskosten ab, die Vonovia aber nicht belegen kann. Die Vermutung: Vonovia macht das mit System, um damit Geld zu verdienen. Konkret geht es darum, dass Kosten - etwa für die Hausreinigung, die Pflege der Außenflächen oder für den Hauswart - auf die Mieter umgelegt werden, obwohl die Leistungen gar nicht erbracht wurden.

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