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Dresdner soll fast 20.000 Euro Strafe für Straßenblockaden von "Letzte Generation" zahlen

Der Dresdner Christian Bläul saß in Schweden für die Teilnahme an einer Straßenblockade im Gefängnis. In Deutschland blieb es bislang bei Geldstrafen.

Von Christoph Springer
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Für seine Beteiligung an dieser Aktion auf der Hansastraße im Mai 2022 wurde Christian Bläu (r.) zu 45 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt.
Für seine Beteiligung an dieser Aktion auf der Hansastraße im Mai 2022 wurde Christian Bläu (r.) zu 45 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt. © Archiv/Marion Doering

Dresden. Am Freitag muss Christian Bläul nach Berlin. Um 10.30 Uhr wird er in der Kirchstraße 6 erwartet. Das ist die Adresse des Amtsgerichts Tiergarten. Dort wird gegen den Dresdner an diesem Vormittag wegen einer Protestaktion gegen den Klimawandel verhandelt. Bläul gehört zur Initiative "Letzte Generation" und muss sich in der Bundeshauptstadt für die Teilnahme an einer der Aktionen der umstrittenen Gruppe verantworten.

"Ich freu mich", schreibt er bei Twitter zu dem Gerichtstermin. Der Hintergrund: Den Mitgliedern ist jede Möglichkeit willkommen, die Aufmerksamkeit auf ihr Anliegen zu richten. Dazu gehören auch solche Gerichtsverhandlungen.

Bläul kann die Beträge für die Strafbefehle nicht mehr allein zahlen

Dass er für seine Teilnahme an Letzte Generation-Demos mit Strafen rechnen muss, ist dem studierten Physiker bewusst. Stets betont er, sich der Konsequenzen für sein Handeln bewusst zu sein und sie auch zu tragen. Doch allein tragen kann er sie nicht mehr.

Bläul bittet um Spenden und hat im Internet einen Tag vor Silvester eine Liste mit den Beträgen veröffentlicht, die er laut mehreren Strafbefehlen zahlen soll oder schon bezahlt hat. Die Gesamtsumme: etwas weniger als 20.000 Euro.

Ein Beispiel: 70 Tagessätze zu je 60 Euro soll er für eine Aktion am 30. Juni 2022 in Berlin zahlen. Damals blockierten Klima-Demonstranten mehrere Anschlüsse der Autobahn 100. Bläul saß an der Autobahnabfahrt Halensee auf der Straße und hatte sich festgeklebt. Im Dezember hat ihm das Amtsgericht Tiergarten dafür den Strafbefehl zugestellt. Demnach werden dem Dresdner Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.

Einen Strafbefehl über 45 Tagessätze von jeweils 70 Euro bekam er vom Amtsgericht Dresden, nachdem Bläul am 16. Mai 2022 gemeinsam mit weiteren Demonstranten die Hansastraße stadteinwärts blockiert hatte. Auch damals klebte er sich fest. Es war die erste derartige Aktion in Dresden. Weitere folgten, unter anderem auf der St. Petersburger Straße, auf dem Straßburger Platz und der Nürnberger Straße, wobei sich die Demonstranten zumeist nicht festgeklebt hatten.

Bläul legte Einspruch gegen den Dresdner Strafbefehl ein, am 13. Oktober sollte schließlich die Hauptverhandlung zu seiner Aktion auf der Hansastraße stattfinden. Doch der Klima-Demonstrant zog seinen Einspruch zurück. Zahlen musste er schließlich 675 Euro Geldstrafe.

Bläul listet auch Fälle auf, die erledigt sind oder für die er Spenden bekommen hat. Dazu schreibt er: Übertrifft die Hilfe die jeweilige Strafe und das, was er zusätzlich für Behördenrechnungen aufbringen müsse, werde er das Geld spenden. Der Klima-Demonstrant will seine Liste möglich aktuell halten und kündigt an, demnächst eine eigene Auflistung mit den bisher erhaltenen Spenden zu veröffentlichen.