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Flucht nach Malle vor drohender Haft

Ein notorischer Verkehrsrowdy aus Heidenau hat sich vor seinem Prozess einfach ins Ausland abgesetzt. Nun wurde er in Abwesenheit in Dresden verurteilt.

Von Alexander Schneider
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Ein 41-Jähriger aus Heidenau hatte „keinen Bock“ auf seinen Prozess und floh nach Mallorca. Vor einer Verurteilung durch das Landgericht Dresden schützte ihn das nicht.
Ein 41-Jähriger aus Heidenau hatte „keinen Bock“ auf seinen Prozess und floh nach Mallorca. Vor einer Verurteilung durch das Landgericht Dresden schützte ihn das nicht. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Welcher Angeklagter hat schon Lust, vor Gericht zu erscheinen? Eben. Prozesse sind zumindest aus der Perspektive der Angeschuldigten lästige Pflichttermine, man kann sich Schöneres vorstellen. Zum Glück kommen die meisten doch noch freiwillig zu ihren Hauptverhandlungen, auch wenn die Disziplin nach der Erfahrung der Richter weiter nachlässt. Als Konsequenz müssen sie die Verhandlung aussetzen oder den Angeklagten per Sitzungshaftbefehl zur Fahndung ausschreiben.

Ein 41-Jähriger aus Heidenau hat es jetzt gehörig übertrieben. Eine Woche vor seinem Berufungsprozess am Landgericht Dresden ereilte die zuständige Geschäftsstelle ein Anruf, in dem der Urkundsbeamtin mitgeteilt wurde, Michael G. habe das Weite gesucht. Der notorische Verkehrssünder habe sich zu Hause abgemeldet und Deutschland verlassen. Er habe „keinen Bock“ auf seinen Prozess, wurde dem Gericht wörtlich mitgeteilt.

G.s Abwesenheit sei kein Grund, nicht gegen ihn zu verhandeln, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Scheuring. Vertreten wurde G. von Verteidigerin Fanny Schmidt. Möglicherweise, den Eindruck mussten Zuschauer gewinnen, genießt der Mann jetzt das Leben auf der spanischen Balearen-Insel Mallorca, während seine Frau und seine zweijährige Tochter zu Hause sehen müssen, wo sie bleiben.

Ein „notorischer Verkehrsstraftäter“

Michael G. setzt sich immer wieder ans Steuer von Autos, obwohl man ihm schon vor Jahren die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Seit 20 Jahren sammelt die Justiz Verurteilungen des gelernten Malers, Finanzdienstleisters und Händlers von Kryptowährungen. Fünfmal wurde er rechtskräftig wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt, dreimal wegen Betrugs. Noch nicht rechtskräftig ist ein weiteres Urteil am Amtsgericht Pirna vom Mai dieses Jahres. Dort erhielt er elf Monate auf Bewährung für vier weitere unerlaubte Autofahrten seit Juli 2019 im ganzen Bundesgebiet. Meist war er geblitzt worden, weil G. sich auch nicht an Tempolimits hält, einmal hatte er falsch geparkt. Seine Frau als Halterin des Mercedes hatte sich dann mit hässlicher Behördenpost auseinanderzusetzen. Ihr droht ein Verfahren, weil sie es zugelassen habe, dass ihr Mann immer wieder mit dem Auto herumkurvte.

Die Berufung war von der Staatsanwaltschaft eingelegt worden. Da G. Bewährungsbrecher sei, hatte sie in Pirna eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten gefordert. Mit Bewährung sei der Mann nicht erreichbar. Nun forderte die Staatsanwältin elf Monate ohne Bewährung und betonte G.s Hartnäckigkeit. Verteidigerin Schmidt sagte, da G. gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen habe, sei es möglich, die Bewährung zu widerrufen. Sie sah keine Notwendigkeit für die Verschärfung.

Das Gericht verurteilte G. zu elf Monaten „ohne“. Der Mann sei ein „notorischer Verkehrsstraftäter“, der auch seine Frau unter Druck gesetzt habe, obwohl sie ihn gebeten habe, damit aufzuhören, so Richter Scheuring. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss G. mit seiner Verhaftung rechnen. Natürlich auch auf Malle.