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Dresden lässt öffentliche Gebäude wieder anstrahlen

Eigentlich untersagen die Bundesvorgaben zum Energiesparen dekorative öffentliche Beleuchtungen. Die FDP wollte dies für Dresden kippen und forderte "Licht an!" in der Adventszeit- mit Erfolg.

Von Andreas Weller
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Ob Dresdens Innenstadt und Neustadt weihnachtlich erstrahlen darf, darüber haben nun Stadträte entschieden.
Ob Dresdens Innenstadt und Neustadt weihnachtlich erstrahlen darf, darüber haben nun Stadträte entschieden. © ronaldbonss.com

Dresden. Darf Dresden als Weihnachtshauptstadt erstrahlen oder nicht? Dieser Frage mussten sich am Mittwoch die Stadträte im Wirtschaftsausschuss widmen. Sie haben über einen FDP-Antrag entschieden, der fordert, dass die Lichter angeschaltet und öffentliche Gebäude zu einer bestimmten Zeit wieder angestrahlt werden dürfen.

Konkret hat die FDP einen Antrag eingebracht, die sonst üblicherweise beleuchteten öffentlichen Gebäude im Stadtring, der Inneren und Äußeren Neustadt mit Beginn der Adventszeit am 27. November wieder von 16 bis 23 Uhr anzustrahlen. Bei Gebäuden, die nicht der Stadt gehören, soll entsprechend Einfluss auf die Eigentümer genommen werden - das betrifft beispielsweise den Freistaat oder die Stiftung Frauenkirche.

Auch die dekorative Außenbeleuchtung solle angeschaltet werden, Initiativen in der Neustadt sollen ermutigt werden, die Weihnachtsbeleuchtung aufzubauen. Dabei sollen so viele Lampen wie möglich auf LED umgerüstet werden, um Energie zu sparen. Zudem solle die Stadt schneller die Straßenbeleuchtung auf LED umrüsten.

Ab dem ersten Advent wird es in der Stadt heller

Die FDP befürchtet ohne Licht in der Vor- und Weihnachtszeit sonst heftige Einbußen für Handel und Gastronomie in der sonst so lukrativen Zeit. Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung haben nun die Räte darüber abgestimmt und entschieden: Das Licht wird angeschaltet.

"Wir stehen an der Seite der Dresdner Tourismuswirtschaft und wollen auch im Winter eine belebte Innenstadt", freut sich FDP-Stadtrat Robert Malorny. "Nach zwei trostlosen Wintern möchten wir unsere Stadt wieder leuchten sehen." Denn in den vergangenen beiden Jahren mussten die Weihnachtsmärkte und damit auch der weltbekannte Striezelmarkt zum Schutz vor Corona ausfallen. Die Licht-an-Regel gilt bis maximal 2. Februar - Mariä Lichtmess, der Tag, an dem traditionell die Weihnachtszeit endet.

Weil die Bundesverordnung nicht ausgehebelt werden kann, kommt es zu der kuriosen Situation, dass zum Beginn des Striezelmarktes am 23. November die "Licht-an-Regel" noch nicht gilt, sondern erst ab dem ersten Advent. Also erleuchten die Kirchen und die Weihnachtsbeleuchtung außerhalb des Marktes erst, wenn der Striezelmarkt bereits vier Tage läuft. Das liegt daran, dass in der Verordnung religiöse Veranstaltungen ausgenommen sind - nicht die Tage davor.

Nachdem es zunächst Kritik an dem Antrag gegeben hat, gab es nun eine deutliche Mehrheit für den FDP-Antrag, mit Stimmen von FDP, CDU, Linke und Freien Wählern.