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Ist eine Grüne Welle für Radfahrer in Dresden möglich?

Die Grünen haben im April eine Grüne Welle für den Radverkehr in Dresden beantragt. Eine Verkehrsuntersuchung zu dem Thema wurde nun beschlossen.

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Eine Verkehrsuntersuchung soll Radfahrern das Fahren im Berufsverkehr erleichtern.
Eine Verkehrsuntersuchung soll Radfahrern das Fahren im Berufsverkehr erleichtern. ©  Symbolbild: Rene Meinig

Dresden. Für verschiedene Radstrecken in Dresden haben die Grünen im April einen Verkehrsversuch zu einer sogenannten Grünen Welle gefordert. Dabei soll die Geschwindigkeit, bei der die Radfahrer eine Grüne Welle haben, zwischen 15 und 25 Kilometer pro Stunde liegen. Verkehrsschilder und dynamische Hinweisfunktionen, die auf die Richtgeschwindigkeit hinweisen, waren Teil des Plans. Eine derartige Ampelschaltung trage zum Klimaschutz bei, da die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert würde, hieß es damals. Nun ist eine Entscheidung gefallen.

Der Bauausschuss hat am Mittwoch eine geänderte Fassung des Antrags beschlossen. Die Stadträte haben die Verwaltung beauftragt, 2022 eine Verkehrsuntersuchung zur Grünen Welle für den Radverkehr durchzuführen. Der Oberbürgermeister soll im Anschluss einen Vorschlag erarbeiten, auf welcher Strecke die Einführung einer Grünen Welle für den Radverkehr technisch möglich und hinsichtlich des Radverkehrsaufkommens sinnvoll wäre. Dabei soll eine Verträglichkeit mit dem Fußverkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr besonders berücksichtig werden. Auch Reisezeiten und dynamische Hinweiszeichen spielen in dem neuen Beschluss eine wichtige Rolle.

"Mit dieser Verkehrsuntersuchung wollen wir herausfinden, wie eine Grüne Welle für den Radverkehr in den Straßenverkehr integriert werden kann. Bisher sind solche Projekte in Dresden nur im Ansatz umgesetzt", sagt Grünen-Stadträtin Ulrike Caspary. Studien aus anderen Städten, die bereits solche Versuche durchgeführt haben, zeigten, dass es möglich ist, die Grüne Welle so zu gestalten, dass der Autoverkehr dabei nicht an Geschwindigkeit verliert. (SZ)