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Kindermord in Dresden: Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision von Laurent F., der seine beiden Kinder in Dresden auf brutale Weise ermordet hat. Die Tat sei geplant gewesen.

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Laurent F. bei einem Verhandlungstermin im Mai 2020.
Laurent F. bei einem Verhandlungstermin im Mai 2020. © Matthias Rietschel

Karlsruhe/Dresden. Das Doppelmord-Urteil gegen einen Mann, der seine beiden Kinder in Dresden aus Rache an seiner Ehefrau mittels Bauschaum im Mund umgebracht hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten nach Angaben vom Montag. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. (Az.: 5 StR 492/20 vom 19. Januar 2021)

Das Landgericht Dresden hatte den damals 56-Jährigen im vergangenen Jahr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hatte es die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren gegen Auflagen nahezu ausschließt.

Die Kammer ging von einer geplanten Tat aus Rache für die vor Monaten erfolgte Trennung aus. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der gebürtige Franzose im Mai 2019 seine zwei und fünf Jahre alten Kinder auf brutale Weise getötet hatte: Er hatte die Geschwister gewürgt und ihnen schnell härtenden Bauschaum in den Mund gesprüht.

Als ihre Mutter auf Bitten des Mannes zu dessen Wohnung kam, schlug und würgte er auch sie. Die Senegalesin überlebte knapp, weil Nachbarn und Passanten couragiert eingriffen. Die Frau lebte mit den Kindern getrennt vom Vater und wollte die Scheidung. Der Mann hatte die Tötung von Tochter und Sohn zugegeben.

Das Landgericht war mit seiner Entscheidung der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hingegen hatte unter Verweis auf eine Tat im Affekt in psychischem Ausnahmezustand auf Totschlag plädiert und nach dem Urteil Revision beantragt. (dpa)

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