Karlsruhe/Dresden. Das Doppelmord-Urteil gegen einen Mann, der seine beiden Kinder in Dresden aus Rache an seiner Ehefrau mittels Bauschaum im Mund umgebracht hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten nach Angaben vom Montag. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. (Az.: 5 StR 492/20 vom 19. Januar 2021)
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