Dresden. Wenn verurteilte Straftäter unter Führungsaufsicht stehen, soll ein „enger“ Kontakt zum Bewährungshelfer auch neue Straftaten vermeiden helfen. Wenn das trotzdem schief geht, kommt neben der Verurteilung für die neuen Delikte auch noch ein Verstoß gegen die Führungsaufsicht dazu.
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