Kindesmissbrauch: Dresdner wird rückfällig

Dresden. Wenn verurteilte Straftäter unter Führungsaufsicht stehen, soll ein „enger“ Kontakt zum Bewährungshelfer auch neue Straftaten vermeiden helfen. Wenn das trotzdem schief geht, kommt neben der Verurteilung für die neuen Delikte auch noch ein Verstoß gegen die Führungsaufsicht dazu.
So war das auch bei einem 65-jährigen Mann, der sich seit Jahrzehnten immer wieder an Kindern und Jugendlichen vergangen hat, und auch mehrjährige Haftstrafen verbüßt hatte.
Wo war der Bewährungshelfer? Täter bezieht Wohnung bei Schule
Der Mann, gelernter Melker, hatte in Dresden eine Wohnung bezogen, die unmittelbar an eine Grundschule mit Hort grenzte. Für einen Täter mit diesen Schwächen darf das unter Führungsaufsicht eigentlich nicht passieren.
Der Mann hat inzwischen 24 Vorstrafen und war unter anderem 2009 am Amtsgericht Dippoldiswalde zu einem Jahr und drei Monaten und am Landgericht Bremen wegen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu weiteren viereinhalb Jahren verurteilt worden, die er bis auf den letzten Tag abgesessen hatte.
2015 stellte das Landgericht Hannover den Wiederholungstäter daher unter eine fünfjährige Führungsaufsicht und machte ihm klar, sich unter allen Umständen von Kindern fernzuhalten.
In dieser Zeit hat der 65-Jährige seine neue Wohnung neben der Schule gefunden. Da hat wohl auch sein Bewährungshelfer gepennt. 2017 und 2018 soll der Mann vor Kindern an seinem Glied manipuliert haben.
Er habe sich in der Erdgeschosswohnung nackt auf einen Stuhl oder Tisch gestellt, sodass ihn die Kinder vom angrenzenden Schulhof sehen konnten. 2019 hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, jetzt fand der Prozess am Amtsgericht Dresden statt.
Mann gibt Masturbation am Fenster zu
Wegen der schutzwürdigen Interessen des Angeklagten sagte er unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Hinter verschlossenen Türen gab er eine der beiden Taten zu, ersparte zwei 2009 und 2010 geborenen Kindern eine Aussage und dem Jugendschöffengericht eine längere Beweisaufnahme.
Ebenfalls hinter verschlossenen Türen einigte sich das Gericht mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe von bis zu neun Monaten.
Oberstaatsanwalt Lorenz Haase forderte die vollen neun Monate und begründete in seinem Plädoyer die Bewährung für den Intensivtäter damit, dass keine neuen Taten mehr bekannt wurden und der Angeklagte seine Wohnung gewechselt habe.
Am Ende steht eine Bewährungsstrafe
Allerdings sollten ihn 120 Arbeitsstunden daran erinnern, dass er wieder Grenzen überschritten habe. Verteidiger Alexander Hübner kritisierte, diese Auflage sei nicht Teil der Verständigung. Er plädierte auf sieben Monate und sprach von erheblichen Verfahrensverzögerungen in diesem Fall.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu neun Monaten mit Bewährung und entschied, dass drei Monate aufgrund der Verfahrensverzögerung als verbüßt anzusehen seien.
Im Ernstfall müsste er nur sechs Monate absitzen. Arbeitsstunden bekam der Angeklagte nicht. Und die Führungsaufsicht ist inzwischen auch erledigt.