Dresden. Als Wellenbrecher hat Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) die Corona-Notfallverordnung bezeichnet, die seit Montag gilt. Nicht als Lockdown. Und tatsächlich muss kein Einzelhandelsgeschäft schließen. Die Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, dürfen Geimpfte und Genesene empfangen, unabhängig vom weiteren Infektionsgeschehen. Umso ratloser sind Hoteliers und Reisebüro-Inhaber. In Hotels dürfen keine Touristen mehr einchecken. Reisebüros und Versicherungsagenturen ist der Publikumsverkehr komplett verboten worden. Das sei "willkürlich und diskriminierend", so die Inhaber. Wie rechtfertigt sich die Landesregierung für diese Entscheidung?
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