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Prozess nach Macheten-Schwenken gegen Polizisten

Kurioser Fall am Amtsgericht Dresden: Ein 45-Jähriger bedroht Polizisten mit einer Machete, doch verurteilt werden kann er dafür nicht.

Von Alexander Schneider
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„Dass die Polizei Sie nicht erschossen hat, grenzt an ein Wunder!“ In Dresden hat ein Gericht das Urteil gegen einen Mann gesprochen, der Polizisten mit einer Machete bedroht hatte.
„Dass die Polizei Sie nicht erschossen hat, grenzt an ein Wunder!“ In Dresden hat ein Gericht das Urteil gegen einen Mann gesprochen, der Polizisten mit einer Machete bedroht hatte. © Jürgen Lösel / SZ-Archiv / Symbolbild

Richter Arndt Fiedler macht dem Mann vor sich schon zum Auftakt des Prozesses klar, welch großes Glück er gehabt habe: „Dass die Polizei Sie nicht erschossen hat, grenzt an ein Wunder!“ Es sei „der Wahnsinn“, was der Angeklagte in jener Märznacht veranstaltet habe, als er mit einer Machete auf die Polizisten losgegangen sei. In dieser Situation hätten die Beamten schießen müssen. Aufgrund er Nähe sei nicht mehr darum gegangen, den Angreifer nur zu verletzten, sondern zu töten, so Fiedler.

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