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Prozess nach Macheten-Schwenken gegen Polizisten

Kurioser Fall am Amtsgericht Dresden: Ein 45-Jähriger bedroht Polizisten mit einer Machete, doch verurteilt werden kann er dafür nicht.

Von Alexander Schneider
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„Dass die Polizei Sie nicht erschossen hat, grenzt an ein Wunder!“ In Dresden hat ein Gericht das Urteil gegen einen Mann gesprochen, der Polizisten mit einer Machete bedroht hatte.
„Dass die Polizei Sie nicht erschossen hat, grenzt an ein Wunder!“ In Dresden hat ein Gericht das Urteil gegen einen Mann gesprochen, der Polizisten mit einer Machete bedroht hatte. © Jürgen Lösel / SZ-Archiv / Symbolbild

Richter Arndt Fiedler macht dem Mann vor sich schon zum Auftakt des Prozesses klar, welch großes Glück er gehabt habe: „Dass die Polizei Sie nicht erschossen hat, grenzt an ein Wunder!“ Es sei „der Wahnsinn“, was der Angeklagte in jener Märznacht veranstaltet habe, als er mit einer Machete auf die Polizisten losgegangen sei. In dieser Situation hätten die Beamten schießen müssen. Aufgrund er Nähe sei nicht mehr darum gegangen, den Angreifer nur zu verletzten, sondern zu töten, so Fiedler.

An diesem Donnerstag steht der 45-jährige gebürtige Thüringer wegen besonders schweren tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Dresden. Laut Anklage war die Polizei wegen einer Auseinandersetzung in der Wohnung des Angeklagten alarmiert worden. Gegen 4.30 Uhr standen die Besatzungen von drei Streifenwagen vor der Tür. Dann sei ihnen der Angeklagte mit vorgehaltener Machete entgegengelaufen. Eigentlich ein klarer Fall. Mindeststrafe: sechs Monate. Aufgrund seiner Vorstrafen kann der Angeklagte weder mit Milde rechnen, noch mit Bewährung. Er ist erst seit 2016 nach seiner letzten Haft wieder auf freiem Fuß.

"Polizei nicht realisiert"

Der Mann berichtet, er habe in Dresden ein neues Leben angefangen, arbeite tagsüber in der Altenpflege, nachts für eine Sicherheitsfirma. Er trinke so gut wie nie Alkohol. Doch an jenem Tag sei ihm einiges zu viel geworden. Er habe sieben, acht Tage durchgearbeitet. Mit dem Weinbrand habe er seine Cola anreichern wollen, doch so wie es klingt, schmeckte es ihm auch ohne Brause. Dann habe es Streit mit seiner Verlobten gegeben: „Dass die Polizei vor meiner Tür stand, habe ich nicht realisiert“.Polizist Uwe B. sagt als Zeuge, bei Einsätzen Am Jägerpark sei immer mit einem höheren Aggressionspotenzial zu rechnen, weshalb sie am 20. März mit mehreren Autos zu der nächtlichen Ruhestörung ausgerückt seien. Sie hätten „Polizei! Polizei!“ gerufen, geklopft und geklingelt, ehe der Angeklagte öffnete. „Ich hatte meinen Fuß in die Tür gestellt“, so B. und habe die Frau sehen wollen. Sie sei unverletzt gewesen.

Der Angeklagte sei aggressiv gewesen, habe ihm und seinem Kollegen zum „1:1“-Kampf aufgefordert. Dann sei er ins Schlafzimmer gegangen – und mit der Machete bewaffnet zurückgekommen. Er habe die Beamten aus kurzem Abstand bedroht. „Ich habe mein Pfefferspray gezogen und ihm gesagt, er solle das Messer fallenlassen“, schildert B. die dramatischen Sekunden. Erst jetzt habe der Angreifer plötzlich die Machete weggeworfen. Der Zeuge hatte den Eindruck, dass der Täter ihn und seine Kollegen erst jetzt als Polizisten wahrgenommen habe.Das war die entscheidende Beobachtung, die sich mit den Angaben seines Mandanten decke, sagte Verteidiger Wolf-Georg Winkler. Da der Angeklagte die Polizei nicht als solche erkannte, könne er nicht für einen Angriff auf Vollstreckungsbeamte verurteilt werden. Aufgrund einer Gesetzesänderung wäre das erst ab April möglich gewesen – elf Tage nach der Tat. Das Schöffengericht sprach den alten Bekannten daher frei.