Dresden. Das Ordnungsamt der Stadt Dresden hat alle Gastwirte und Betreiber Gastwirte daran erinnert, dass an Gedenktagen bestimmte Regeln zu beachten sind.
In diesem Monat sind das der Volkstrauertag am 14. der Buß- und Bettag am 17. und der Totensonntag am 21. November.
An diesen Tagen gilt in Dresden und ganz Sachsen ein Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen und anderen "Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen" von drei Uhr morgens bis um Mitternacht, teilte die Landeshauptstadt am Mittwoch mit.
Das schließt sowohl den Zirkus als auch "Theater- und Varietéveranstaltungen mit frech-frivolem oder belustigendem Charakter ein", so die Stadt weiter.
Auch Spielhallen und Sportwettbüros dürfen in dieser Zeit nicht öffnen. Öffentliche Sportveranstaltungen dürfen erst ab elf Uhr starten.
Bei einem Verstoß gegen die Verbote muss nach Angaben der Stadt mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro aufgrund der Ordnungswidrigkeit gerechnet werden. (SZ)