Dresdner FDP kritisiert Feuerwerks- und Grillverbot

Dresden. Die Dresdner FDP-Fraktion kritisiert das erst seit Dienstag wegen der anhaltend hohen Waldbrandgefahr in Dresden geltende Feuerwerks- und Grillverbot in der Landeshauptstadt. In einer aktuellen Mitteilung der Fraktion sagt deren Vorsitzender Holger Zastrow, es sei schade zu sehen, dass sich auch die Stadt Dresden zu "Symbolpolitik" verleiten lasse. "Wir bedauern, dass die Stadtverwaltung sich vom allgemeinen Alarmismus anstecken lassen hat und Verbote ohne sachliche und fachliche Begründung verhängt", wird Zastrow zitiert.
Weder würden das Grillen auf einem öffentlichen Grillplatz an der Elbe noch ein Feuerwerk im Stadtzentrum einen Waldbrand in der Landeshauptstadt auslösen noch habe das irgendetwas mit 50 Kilometer entfernten Waldbränden zu tun. "Offenbar geht es wieder einmal einzig und allein darum, ein Zeichen zu setzen", so Zastrow weiter. Es sei keine gute Entwicklung, wenn jetzt auch in Dresden symbolpolitische Entscheidungen über Fakten und tatsächliche Gefährdungslagen gesetzt würden.
Auch in Dresden selbst war es in den vergangenen Wochen aufgrund der anhaltenden Trockenheit zu Bränden gekommen, am vergangenen Donnerstag einer Wiese in Übigau, schon Ende Juni gab es außerdem drei Waldbrände im Dresdner Norden. Die Feuer in der Heide sind damals durch Funkenflug eines Güterzuges ausgelöst worden, die Ursache für den Wiesenbrand ist noch nicht bekannt.
Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerks- und Grillverbot in Dresden:
Was wird verboten und warum?
"Wegen der vom Deutschen Wetterdienst vorhergesagten, weiter anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Brandgefahr erlässt die Landeshauptstadt Dresden eine Allgemeinverfügung Feuerwerksverbot und Nutzungsverbot Grill- und Lagerfeuerstellen", teilte die Stadt am Montag mit. Dieses gilt vom 2. August bis einschließlich 30. September.
Der erhoffte, ergiebige Regen blieb sowohl am Wochenende als auch am Montag aus. Mit dem Verbot solle verhindert werden, dass sich brandfähiges Material durch Funkenflug entzünde und Feuer entstünden. "Durch das Eindämmen der Brandgefahr sollen auch Großeinsätze der Feuerwehr vermieden werden, um an anderer Stelle benötigte Kapazitäten zur Verfügung zu haben."
Seit Tagen sind Hunderte Einsatzkräfte in der Sächsischen Schweiz im Einsatz, um die verheerenden Waldbrände einzudämmen, darunter zwölf Brandschützer der Freiwilligen Feuerwehren aus Dresden mit zwei Löschfahrzeugen und einem sogenannten Führungsdienst. In Dresden selbst brannte erst am vergangenen Donnerstag eine vertrocknete Wiese, was die Stadt am Freitag zur Ankündigung der Allgemeinverfügung bewogen hatte. Dieses Feuer habe "verdeutlicht, wie hoch die Gefahr von Bränden und die daraus resultierende Gefahr für Anwohnende auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt ist", hieß es.
Was untersagt die Verordnung zum Grillen genau?
Bereits jetzt seien das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich grundsätzlich nach der Polizeiverordnung Ordnung und Sicherheit verboten, erinnert die Stadt. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet. Was die Allgemeinverfügung nun außerdem verbietet, ist die Nutzung der behördlich zugelassenen öffentlichen Grillplätze und Lagerfeuerstellen in Dresden, zum Beispiel im Ostra-Sportpark, an der Marienbrücke oder unterhalb des Rosengartens. Eine Übersicht dieser findet man unter www.dresden.de/grillen.
Weiterhin erlaubt bleiben aber Grillfeuer auf privaten Flächen. Aber auch dann müssten Maßnahmen getroffen werden, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann, mahnt die Stadt.
Was gilt nun speziell für Feuerwerke in Dresden?
Nicht nur das öffentliche Grillen, sondern auch das Abbrennen von Klein-, Mittel- und Großfeuerwerken (Kategorien F2, F3 und F4) auf allen Flächen sowie von Bühnenfeuerwerken (T1 und T2) außerhalb geschlossener Räume ist nun untersagt, erklärte die Stadt am Montag.
Gilt das Verbot dauerhaft bis Ende September?
Nein, das Verbot greift erst ab Waldbrandgefahrenstufe 4, der zweithöchsten Warnstufe. Welche Stufe aktuell gilt, erfährt man unter www.mais.de/php/sachsenforst.php sowie in der App "Waldbrandgefahr Sachsen". Am Dienstag gilt in Dresden erneut die Warnstufe 4, der leichte Regen am Wochenende hatte die Lage nur kurzzeitig etwas entschärft. Am Donnerstag soll laut Deutschem Wetterdienst sogar die höchste Stufe erreicht sein.
Welche geplanten Feuerwerke wären vom Verbot betroffen?
Für August und September sind laut Angaben der Stadt auf ihrer Website bisher zwei Feuerwerke der Kategorie "Mittel- und Großfeuerwerke" geplant, beide am Elbufer unterhalb des Biergartens "Elbsegler", einmal am 6. August um 23 Uhr und einmal am 16. September um 22.15 Uhr. Die drei noch ausstehenden Feuerwerke zur Kaisermania am Elbufer am Wochenende wären ebenfalls vom Verbot betroffen, wurden vom Veranstalter Semmel Concerts inzwischen aber selbst abgesagt.
Trotz hoher Waldbrandgefahr hatte am vergangenen Freitag das Konzert von Roland Kaiser - wie die beiden folgenden - traditionell mit einem Feuerwerk geendet, was bei vielen Dresdnern für Unverständnis gesorgt hatte. Die Stadt selbst hatte zuvor an die Bürger appelliert, alle gefährlichen Handlungen zu unterlassen, die mit Feuer zu tun haben.
Wie gefährlich sind Feuerwerke wie die zur Kaisermania derzeit?
Michael Katzsch, Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz in Dresden, kann das Unverständnis vieler Bürger über die Kaisermania-Feuerwerke am Wochenende verstehen, vor allem mit Blick auf die Waldbrände nur 50 Kilometer entfernt: "Emotional reagiert jeder Mensch, wenn er das vergleicht und auf die Waagschale legt, grundsätzlich gibt es aber ein Verwaltungshandeln und daran müssen wir uns orientieren."
Wie gefährlich aber sind die Feuerwerke am Elbufer aus Sicht des Feuerwehrmannes tatsächlich? Die Elbwiesen seien "knochentrocken", sagt Katzsch, kann aber dennoch Entwarnung geben: "Dort kann sich ein Brand nicht so schnell ausbreiten, weil dort kein 50 Zentimeter hohes Gras steht und kein Wald in der Nähe ist."
"Rein technisch betrachtet" gäbe es natürlich eine gewisse Gefährdung durch ein Feuerwerk, "aber die wird auch durch eine Zigarettenkippe hervorgerufen, die weg geschnippt wird, und ich glaube, mit dieser Gefährdung müssen wir bei dem Wetter und so einer Wiese im innerstädtischen Bereich einfach leben", sagt Katzsch.
Nur an Indoor-Feuerwerken ist die Feuerwehr übrigens zwingend immer beteiligt, bei Outdoor-Feuerwerken läuft das Genehmigungsverfahren über das Ordnungsamt, erklärt Katzsch. Von städtischer Seite nach ihrer Einschätzung gefragt wird die Feuerwehr vor der Entscheidung über das Abbrennen zwar nicht, so der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. Man stünde aber "in sehr gutem Austausch" mit dem Ordnungsamt.