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Trotz Ratsbeschluss: Warum die Dresdner Verkehrsbetriebe weiter Schwarzfahrer anzeigen

Mitte Juni beschloss der Dresdner Stadtrat, dass Schwarzfahren entkriminalisiert werden soll. Umgesetzt wurde der Beschluss jedoch noch nicht. Wie Stadt und DVB das erklären.

Von Dirk Hein
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Das Fahren ohne Fahrschein soll in Dresden entkriminalisiert werden. Der Ratsbeschluss wurde aber noch nicht umgesetzt.
Das Fahren ohne Fahrschein soll in Dresden entkriminalisiert werden. Der Ratsbeschluss wurde aber noch nicht umgesetzt. © © Symbolbild: Rene Meinig/dpa

Dresden. Wer in der Dresden ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, muss mindestens 60 Euro Strafe zahlen. Ob obendrauf auch eine Strafanzeige gestellt wird, die Ertappten also im schlechtesten Fall vor Gericht landen, entscheiden die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) von Fall zu Fall.

Was im Rat beschlossen wurde

Im vergangenen Juni war diese Praxis Thema in Stadtrat. Ein Antrag der mittlerweile aufgelösten Dissidenten hatte gefordert, das Fahren ohne Führerschein generell zu entkriminalisieren. Der Antrag bekam eine knappe Mehrheit.

Konkret beschlossen wurde, dass Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und die aus der Dresdner Politik in den Aufsichtsrat der DVB entsandten Stadträte darauf "hinwirken sollen", dass die DVB zukünftig keine Anzeige mehr erstatten, wenn Kontrolleure Menschen ohne gültigen Fahrschein in Bussen und Bahnen der Verkehrsbetriebe erwischen. Nur wenn diese Anzeige gestellt wird, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.

Weiterhin fällig werden soll das sogenannte "Erhöhte Beförderungsentgelt" von 60 Euro. Hintergrund für die umständliche Formulierung: Formal kann der Rat die Dresdner Verkehrsbetriebe als kommunales Tochterunternehmen nicht anweisen, wohl aber über den Aufsichtsrat Einfluss nehmen.

"Wenn der Rat uns gegenüber den Willen formuliert, dass wir diese Anzeigen nicht mehr stellen sollen, dann werden wir das so vollziehen", sagte DVB-Sprecher Falk Lösch wenige Tage nach dem Ratsbeschluss.

Rathaus prüft weiter "ohne Ergebnis"

Bislang hat die Stadt allerdings noch überhaupt nichts in dieser Richtung unternommen. "Die Landeshauptstadt Dresden prüft derzeit die Umsetzung des Beschlusses und steht dazu mit den DVB im Austausch", heißt es aus dem Rathaus. Eine konkrete Umsetzungsperspektive besteht aktuell nicht.

Die DVB verweisen auf die geltende Rechtslage - und handeln weiter wie bisher. Demnach kann beim "Erschleichen von Leistungen" Anzeige erstattet werden. "Die DVB stellen nach Einzelfallprüfung Anzeigen. Das erfolgt insbesondere im Rahmen von Betrugsversuchen mittels gefälschten Tickets, beim Übergriff auf das Kontrollpersonal sowie bei Wiederholungstätern", sagt Sprecher Falk Lösch. Man sehe sich in der Pflicht, sorgsam mit den vorhandenen Mitteln umzugehen und "drohenden Einnahmeausfällen zu begegnen."

Stadtrat Stefan Engel sieht die schleppende Umsetzung noch entspannt. "Wir werden im Aufsichtsrat nachfragen. Wir erwarten schon, dass der Beschluss umgesetzt wird."