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Übergangsfrist zur Masern-Impfpflicht endet

Ein neues Dresdner Meldeportal geht ab September online. Darüber dürfen Arbeitgeber ungeschützte Mitarbeiter oder Menschen, die sie betreuen, dem Amt mitteilen.

Von Nadja Laske
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Masernimpfung: Auf den Pieks kommt es jetzt an. Ohne wird es schwierig.
Masernimpfung: Auf den Pieks kommt es jetzt an. Ohne wird es schwierig. © dpa Deutsche Presse Agentur

Dresden. Bereits seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz als Teil des Infektionsschutzgesetzes. Demnach dürfen in bestimmten Einrichtungen keine Menschen betreut oder als Mitarbeiter neu eingestellt werden, die keinen Masernschutz haben. Am Sonntag, dem 31. Juli, endet nun die vom Gesetz vorgesehene Übergangsfrist, bis zu der alle bereits vor dem 1. März 2020 betreuten oder tätigen Personen den Nachweis bringen müssen, vorausgesetzt, sie sind nach dem 31. Dezember 1970 geboren.

Bis zu diesem Zeitpunkt muss gegenüber der Leitung der jeweiligen Einrichtungen einer der folgenden Nachweise erbracht werden:

  • Ärztliches Zeugnis über die Immunität gegen Masern (zum Beispiel nach einer Antikörperbestimmung im Blut),
  • Impfnachweis (Dabei muss ersichtlich sein, dass die Person ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen hat.)
  • Ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer bestehenden Kontraindikation eine Masernschutzimpfung nicht möglich ist (Das Zeugnis kann befristet oder unbefristet gelten),
  • ·Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer anderen relevanten Einrichtung, dass ein Nachweis über den Masernschutz oder eine medizinische Kontraindikation bereits vorgelegt wurde.

Sollten betreute oder tätige Menschen den Nachweis nicht erbringen, muss die Einrichtungsleitung die personenbezogenen Daten an das Dresdner Gesundheitsamt übermitteln. Wie die Stadtverwaltung Dresden mitteilt, werden diese Meldungen ausschließlich über ein elektronisches Meldeportal angenommen.

Dieses Meldeportal ist ab September 2022 nutzbar. Im Vorfeld bedarf es ab 1. August 2022 einer Registrierung, und erst nach Versand eines Einladungs- und Anmeldelinks durch das Gesundheitsamt für die jeweilige meldende Einrichtung kann die Meldung abgesetzt werden. Es handelt sich also um ein mehrstufiges Verfahren. Meldungen, die im Vorfeld beispielsweise per Post oder E-Mail oder Formular abgegeben wurden, müssen erneut in dieses Meldeportal eingestellt werden. Dazu informiert das Gesundheitsamt ausführlich im Internet.

Menschen, die betreut werden müssen oder als Betreuer arbeiten, und noch nicht gegen Masern geimpft sind, das aber wünschen, haben dazu die Möglichkeit bei ihrem Hausarzt, aber auch in der Impfstelle Am Brauhaus.

Weitere Informationen:

www.dresden.de/masern
www.dresden.de/impfen