Dresden. Die Dresdner Polizei ermittelt aktuell gegen zwei junge Männer unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Am späten Samstagabend wurden die Beamten von Zeugen auf laute Musik aus einer Wohnung an der Guerickestraße in Leuben hingewiesen, bei denen auch verfassungswidrige Texte zu hören waren.
In der Wohnung trafen sie auf den 23-jährigen Wohnungsinhaber sowie einen 21-Jährigen und fanden auch die CD mit der verbotenen Musik.
Gegen den deutschen Wohnungsinhaber wurde Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen unzulässigen Lärms erstattet. Der 21-jährige Deutsche muss sich wegen des Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Schutzverordnung verantworten, da er gegen die nächtliche Ausgangssperre verstoßen hatte. (SZ)