Höchste Waldbrandgefahr: Viele Dresdner trotz Verbots in der Heide

Dresden. Seit Donnerstag gilt in Dresden Waldbrandgefahrenstufe 5 - die höchste Stufe. Die Wahrscheinlichkeit, dass zum Beispiel in der Dresdner Heide ein verheerender Brand ausbricht wie der, der seit Tagen in der Sächsischen Schweiz wütet, ist nun so groß wie lange nicht.
"Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 sind die potenziellen Gefahren durch entstehende Brände nochmals erhöht. Brände können sich noch schneller ausbreiten und rasch Wege blockieren, wodurch die Rettung von Leib und Leben sehr erschwert wird", begründet die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung, laut der die Dresdner Wälder nun nicht mal mehr auf den Waldwegen betreten werden dürfen. Doch eine Stichprobe zeigt: Das wissen noch die wenigsten. Und auch die Information hält viele nicht vom Waldbesuch ab.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
- Was bedeutet Waldbetretungsverbot in Dresden genau?
- Gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer?
- Was muss ich beachten, wenn ich mit einem Hund unterwegs bin?
- Welche Gebiete in Dresden gelten als Wälder?
- Wer kontrolliert die Einhaltung des Waldbetretungsverbots und welche Bußgelder drohen?
- Halten sich die Dresdner an das Verbot, oder wissen sie davon noch gar nichts?
- Wie lange gilt das Waldbetretungsverbot noch?
Was bedeutet Waldbetretungsverbot in Dresden genau?
In der Allgemeinverfügung der Stadt heißt es wörtlich: "Bei der Waldbrandgefahrenstufe 5 ist den Waldbesuchern das freie Betreten des Waldes im Territorium der Landeshauptstadt Dresden, einschließlich des Betretens der nichtöffentlichen Waldwege und der zum Reiten ausgewiesenen und gekennzeichneten Wege, untersagt."
Zur Verwirrung könnte führen, dass öffentliche Waldwege nicht explizit mit erwähnt werden. Eine Nachfrage bei der Stadt ergibt jedoch, dass auch diese nun gesperrt sind. Nur auf Straßen, die durch Wälder führen, wie der Radeberger Landstraße durch die Heide, darf man noch gehen oder fahren - wie die Allgemeinverfügung auch explizit erklärt: "Die öffentlichen Straßen im Wald dürfen nicht verlassen werden." Auch das Parken außerhalb von ausgewiesenen Parkflächen, das schon bei Gefahrenstufe 4 verboten war, bleibt untersagt.
Gilt das Verbot auch für Fahrradfahrer?
Wer spitzfindig sein will, könnte sagen, vom "Betretungs"-Verbot seien Radfahrer ausgenommen, weil diese ja mitunter gar keinen Fuß auf den Waldboden setzten. Mehr als sprachliche Spielerei ist das allerdings nicht, die Stadt betont auf Nachfrage dazu, dass das Verbot natürlich für alle gelte, auch Fahrradfahrer. Explizit genannt werden zum Beispiel ja auch Reiter, deren Wege ebenfalls gesperrt sind.
Was muss ich beachten, wenn ich mit einem Hund unterwegs bin?
Gibt es Ausnahmen für Hundebesitzer oder zumindest deren Vierbeiner, was aktuell das Betreten des Waldes angeht? Oder droht sogar eine Strafe, wenn der Hund vom Weg abkommt? Stadtsprecherin Anke Hoffmann teilt mit, dass bei der aktuell geltenden Gefahrenstufe 5 auch Besitzerinnen und Besitzer von Hunden den Wald inklusive der Waldwege nicht betreten dürfen.
Verlässt der Hund die Straße, droht zwar keine Strafe, es sei aber trotzdem ratsam, das Tier an der Leine zu führen, da man es dann nicht zurückholen darf. "Unabhängig davon sollen Hunde die Wege aber ohnehin nicht verlassen, da sie zum Beispiel Waldtiere stören oder gar jagen", so Hoffmann.
Welche Gebiete in Dresden gelten als Wälder?
Dass die Dresdner Heide, der Waldpark Blasewitz, die Junge Heide, der Albertpark, der Zschonergrund, der Kaitzgrund oder der Cossebauder Park als Waldgebiete gelten, ist sicherlich den meisten klar. Im Themenstadtplan der Stadt sieht man in einer entsprechenden interaktiven Karte aber auch, dass nun viele kleinere, von Bäumen bewachsene Flächen gesperrt sind wie zum Beispiel am Zschierener Elbweg in Kleinzschachwitz, zwischen Wilhelm-Franke-Straße und Karl-Laux-Straße in Leubnitz-Neuostra oder am Messering im Ostragehege. Im Zweifel lohnt sich also auf jeden Fall der Blick in den Themenstadtplan - oder im Zweifel generell Abstand zu bewaldeten Flächen.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Waldbetretungsverbots und welche Bußgelder drohen?
Wer trotz Verbot nun in die Wälder geht und dort Mitarbeitern des Ordnungsamtes begegnet, hat ein Problem. Bis zu 2.500 Euro Bußgeld - in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10.000 Euro - können dann fällig werden. "Die Festsetzung wird in Abhängigkeit von der Art und Schwere des Verstoßes erfolgen", erklärt Stadtsprecherin Anke Hoffmann. "Um größtmögliche Einheitlichkeit bei der Verfolgung und Ahndung zu erreichen, werden Regelsätze mit dem Vorliegen der ersten Anzeigen entwickelt."
Halten sich die Dresdner an das Verbot, oder wissen sie davon noch gar nichts?
Stichprobe am Donnerstagnachmittag im Prießnitzgrund, dort, wo die Neustadt in die Heide übergeht. Wo die Straße "An der Prießnitz" endet, beginnt der Wald - und damit das Verbot. Wie viele Menschen werden in der nächsten halben Stunde dagegen verstoßen?
Ein junger Mann mit frei laufendem Hund kommt als erster aus der Heide, danach ein Radfahrer, dann ein junger Mann in Begleitung einer etwa gleichaltrigen Frau. Die beiden sind erstaunt, als sie vom Verbot hören, davon wussten sie nichts. Viel sei aber nicht los im Wald, "ein paar Kiddies" badeten in der Prießnitz, dort, wo es den kleinen Fluss noch gibt, der Großteil ist ja ausgetrocknet. Kein Wunder, bei der Hitze, finden sie. Sie meinen die badenden Kids. "Wir sagen es weiter", versprechen die beiden mit Blick auf das Betretungsverbot, als sie weitergehen, "oder vielleicht auch nicht." Augenzwinkern.
Ein Jogger, ein Mountainbiker verlassen den Wald, ein Radfahrer fährt hinein, zwei weitere kommen kurz danach heraus. Zwei junge Frauen schlendern in Richtung Wald, eine trägt einen Gitarrenrucksack auf dem Rücken. Als sie von der hohen Waldbrandgefahrenstufe erfahren, sind sie weniger erstaunt als die anderen Angesprochenen.

"Eigentlich weiß ich das", sagt Gretel Pfeiffer. Sie wohnt zwar in Leipzig, kommt aber ursprünglich aus der Sächsischen Schweiz. Durch die Brände dort ist sie sensibilisiert für das Thema. Auch ihre Begleitung Annemarie Weder zeigt Einsicht, auch wenn die Frauen sich kurz unschlüssig ansehen. "Wo finden wir denn jetzt einen kühlen Ort?" Auf jeden Fall nicht im Wald, beschließen sie, und machen kehrt.
Ein Mann mit Sonnenbrille, der ein Kleinkind im Wagen Richtung Heide schiebt, kennt das Verbot, er habe extra noch einmal nachgesehen. Trotzdem war er sich sicher, man dürfe den Wald noch betreten, wenn man auf den Wegen bleibe. Die Richtigstellung bewegt ihn nicht zur Umkehr. "Man muss ja irgendwohin, um sich abzukühlen." Zwei ältere Männer auf Fahrrädern kommen aus der Heide, ein Paar fährt hinein.
Eine kleine Familie will den Wald betreten, die Mutter schiebt ein Fahrrad, auf dem ein Kleinkind sitzt, der Helm ganz schief über der Mütze, die vor der unerbittlichen Sonne schützen soll. Auch sie sind überrascht, dachten die Gefahrenstufe sei noch 4, wie am Tag zuvor. Sie überlegen. Mindestens vier weitere Menschen gehen an ihnen vorbei in die Heide. "Wollen wir wenigstens noch bis zur Brücke gehen?", fragt die Frau. Aus Neustadtrichtung kommt bereits die nächste Familie in Richtung des trockenen Waldes spaziert. In den 30 Minuten der Stichprobe sind mehr als 20 Menschen in der Heide unterwegs, obwohl es derzeit verboten ist. "Kiddies" und alle anderen, die sich tiefer im Wald aufhalten, nicht mitgerechnet.
Wie lange gilt das Waldbetretungsverbot noch?
Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt noch bis einschließlich 30. September. Das heißt allerdings nicht, dass bis dahin die Dresdner Wälder auch nicht mehr betreten werden dürfen. Das Verbot gilt nur bei der aktuell gültigen höchsten Stufe, bei der zweithöchsten Stufe 4 ist es etwas weniger streng, dann dürfen öffentliche Straßen und Wege sowie auch zum Reiten ausgewiesene und gekennzeichnete Wege benutzt, aber nicht verlassen werden.
Die jeweils aktuell gültige Waldbrandgefahrenstufe geben Sachsenforst und Deutscher Wetterdienst (DWD) im Internet bekannt. Laut DWD soll die Waldbrandgefahr schon am Sonnabend wieder sinken, vorhergesagt ist Stufe 1, sodass jegliches Betretungsverbot wieder aufgehoben wäre. Anfang der Woche soll sich die Lage jedoch schon wieder verschärfen.