Dresden
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Mordversuch in der Dresdner Heide

In nicht öffentlicher Sitzung muss sich ein 17-Jähriger vor dem Landgericht Dresden verantworten, zwei Menschen niedergestochen zu haben.

Von Alexander Schneider
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Am Landgericht Dresden hat jetzt der Prozess gegen einen 17-Jährigen begonnen. Ihm wird versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Er soll Ende August 2020 in der Dresdner Heide am Rande einer Techno-Party zwei Menschen niedergestochen haben.
Am Landgericht Dresden hat jetzt der Prozess gegen einen 17-Jährigen begonnen. Ihm wird versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen. Er soll Ende August 2020 in der Dresdner Heide am Rande einer Techno-Party zwei Menschen niedergestochen haben. © Symbolfoto: Rene Meinig

Dresden. Ende August wurden zwei 21-Jährige in der Dresdner Heide am Rande einer Techno-Party niedergestochen und schwerst verletzt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat in der zurückliegenden Woche der Prozess gegen einen 17-jährigen Intensivtäter begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, die beiden Deutschen mit einem Messer von hinten niedergestochen zu haben. An der Verhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden nehmen auch die beiden Opfer als Nebenkläger teil, außerdem ein psychiatrischer Gutachter.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden soll der damals 16-jährige Angeklagte am 30. August 2020 gegen 3 Uhr im Bereich des Kannenhenkelwegs den 21-jährigen Geschädigten, einem Mann und einer Frau, ohne erkennbaren Grund in den Rücken gestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Der Beschuldigte habe „aus Frust über die eigene, als unbefriedigend empfundene Lebenssituation“ gehandelt oder könnte die Anschläge auch aus Freude an der Vernichtung von Menschenleben verübt haben.

Nach SZ-Informationen handelt es sich bei dem Angeklagten um einen jugendlichen Intensivtäter mit rechtsextremem Weltbild, der schon vor den Taten polizei- und justizbekannt war. Er sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Nach der Tat hatte die Polizei mitgeteilt, der Verdächtige habe vor der Tat gegenüber einem Partygast den Hitlergruß gezeigt und den Syrer rassistisch beleidigt.

Die beiden Geschädigten erlitten nach Angaben der Staatsanwaltschaft schwere innere Verletzungen im Bauchraum, an denen sie ohne sofortige intensivmedizinische Intervention mit hoher Wahrscheinlichkeit verstorben wären. Beide werden voraussichtlich lebenslang gesundheitlich beeinträchtigt sein, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt in der Pressemitteilung zur Anklageerhebung Mitte Dezember vergangenen Jahres. Die Jugendkammer hat vorerst sieben Sitzungstage bis zum 6. Mai terminiert.

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