Dresdner Pflegerin soll Kranke eingesperrt haben

Dresden. Als Mitarbeiterin in einem Altenpflegeheim soll sich eine Frau rabiater Methoden bedient haben, um demenzkranke Patienten im Griff zu behalten. Sie habe die Patienten kurzerhand eingeschlossen. Das sei weder gestattet noch notwendig gewesen, heißt es in einer Anklage gegen die 53-jährige Dresdnerin, die sich derzeit wegen Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht Dresden verantworten muss.
Nach Angaben der Staatsanwältin haben sich die drei Vorfälle im Mai und Juni 2019 ereignet. An einem Tag im Mai habe die Beschuldigte einen Patienten gegen 7.30 Uhr in einem Aufenthaltsraum eingeschlossen. An zwei weiteren Tagen soll sie Patienten in einen Zimmer ebenfalls eingesperrt haben, einmal sogar mehrfach.
Die Folgen waren auch ohne die Anklage erheblich, denn die Altenpflegehelferin wurde wegen dieser Verfehlungen entlassen. Sie arbeitet heute in einer anderen Einrichtung. 2020 erhielt sie einen Strafbefehl, in dem sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Diese Strafe akzeptierte die Frau jedoch nicht, weshalb sie nun vor dem Amtsgericht Dresden um einen Freispruch kämpft.
Ins Bett von Mitbewohnern gelegt
Die Verteidigerin erklärte, dass es sich im ersten Fall um einen hochgradig dementen Mann gehandelt habe, der erst im Mai auf die Station gekommen sei. Der Patient habe bei der morgendlichen Pflege gestört, da er immer wieder in die Zimmer von Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen gekommen sei. Er habe sich sogar zu ihnen in die Betten gelegt und sie erheblich beunruhigt, so die Anwältin.
Ihre Mandantin sei verzweifelt gewesen und habe den Mann an jenem 26. Mai „für zehn Minuten“ in dem sogenannten Stübchen, einem Aufenthaltsraum, eingeschlossen. Ziel sei es gewesen, die anderen Bewohner der Station zu schützen. Sie habe sich nicht anders zu helfen gewusst, habe kaum Hilfe von Kollegen bekommen und sei überfordert gewesen. Das Ganze tue ihr leid.
Zu den anderen beiden Vorwürfen machten weder die Verteidigerin noch die Angeklagte Angaben. Nur einmal sagte die 53-Jährige, es sei nicht möglich, Patienten in ihren Zimmern einzuschließen, weil sich die Türen von innen doch entriegeln ließen. Das aber sei den Betroffenen aufgrund ihrer Verfassung eben nicht möglich gewesen, entgegnete die Richterin.
Zeuginnen belasten die Angeklagte
Die Angeklagte berichtete von der Morgenpflege zwischen 6 und 8.15 Uhr und dem neuen Patienten, der immer hin und her gelaufen sei. Während die Pflegehelferinnen mit der Morgentoilette beschäftigt gewesen seien, hätten sich die Fachkräfte die Medikamente gekümmert. Die Zeit sei knapp bemessen gewesen, zwölf Patienten bis zum Frühstück. Sie habe vorher zweieinhalb Jahre in einer anderen Abteilung gearbeitet: „Das hat immer super geklappt“, sagte sie.
Ehemalige Kolleginnen und Vorgesetzte stellten die Tat jedoch anders dar, der Patient könnte auch deutlich länger eingesperrt gewesen sein. Auch seien sie von der Angeklagten im Fall des demenzkranken Mannes nicht um Hilfe gebeten worden.
Dem Vorschlag der Richterin, die Sache gegen eine Geldauflage einzustellen, stimmte die Staatsanwältin nicht zu. Der Angeklagten fehle es an Unrechtseinsicht. Im Strafbefehl sei zudem ein Geständnis strafmildernd unterstellt worden, doch davon sei wenig zu spüren.
Der Prozess wird daher fortgesetzt, mit weiteren Zeugen.