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Neuer Konflikt zwischen Dresdens OB Dirk Hilbert und dem Rat

Die meisten Anfragen von Stadträten beantwortet Dresdens OB Dirk Hilbert nur unter Vorbehalt. Linke-Chef André Schollbach akzeptiert das nicht mehr. Was jetzt passiert.

Von Dirk Hein
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Linke-Fraktionschef André Schollbach (l.) und OB Dirk Hilbert: Ein alter Konflikt eskaliert momentan neu.
Linke-Fraktionschef André Schollbach (l.) und OB Dirk Hilbert: Ein alter Konflikt eskaliert momentan neu. © Sven Ellger

Dresden. Der Konflikt zwischen OB Dirk Hilbert (FDP) und dem Rat schwelt seit Jahren: Laut Gemeindeordnung muss der Oberbürgermeister Anfragen von Stadträten innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel vier Wochen – beantworten. Schafft er das nicht, kann dagegen geklagt werden. Linke-Chef André Schollbach beschritt diesen Weg bisher gleich in mehreren Fällen.

2018 wurde eine Schollbach-Anfrage zum BRN-Chaos nicht innerhalb der gesetzten Frist beantwortet. "Die Missachtung elementarer demokratischer Rechte ist nicht hinnehmbar", so Schollbach damals zur Begründung seiner Klage. Bereits 2016 gab es ein ähnlich gelagertes Verfahren. Schollbach bekam bei Nachfragen zum Kraftwerk Mitte und zum Kulturpalast nicht rechtzeitig Antwort - und gewann 2019 vor Gericht.

Anschließend hat OB Hilbert reagiert. Er beantwortet seit Jahren nahezu alle Anfragen unter dem Vorbehalt, dass eigentlich ein Anspruch auf eine Auskunft lediglich freiwillig besteht. Gleichzeitig besteht Hilbert dann aber darauf, nicht immer innerhalb von vier Wochen antworten zu müssen. Laut dem OB müsse die Stadt lediglich auf Anfragen antworten, die auf einen konkreten Lebenssachverhalt abzielen, der auf Ort und Zeit eingrenzbar ist. Gesamtüberblicke müsse das Rathaus nicht für jeden Rat einzeln liefern.

Das will Schollbach nicht länger akzeptieren. In einem Brief teilte er dem OB kurz vor dem erneuten Ablauf einer Antwortfrist von vier Wochen mit, dass eine aktuelle Anfrage zum Zeitplan der Rathaus-Sanierung vom Auskunftsanspruch eines Rates gedeckt sei. Die Antwort des OBs kam - zusammen mit der erneut verspätetet beantworteten Anfrage.

"Zur Vermeidung prozessualer Nachteile"

Aufgrund "zahlreicher Klagen" und der von Schollbach erstrittenen "strengen Auslegung" der grundsätzlich vierwöchigen Frist will Hilbert "zur Vermeidung prozessualer Nachteile nicht auf die Kundgabe meiner eigenen Rechtsansicht zum (Nicht-) Vorliegen eines Antwortanspruchs verzichten."

Im Anschluss an die erneute Formulierung, nur freiwillig zu antworten, folgt die ernüchternd dünne Antwort: Der Zeitplan für die weitere Sanierung des Rathaus "entspricht nach wie vor dem aktuellen Stand. Demnach beginnen die noch notwendigen Sanierungsarbeiten ab Anfang 2027."

Schollbach reicht das nicht aus. Er sieht sich weiter in einem seiner wichtigsten Rechte beschränkt: "Stadträte sind zur Wahrnehmung ihres Mandats auf Informationen aus der Stadtverwaltung angewiesen." Nur wenn den Ratsmitgliedern die nötigen Informationen vorliegen, können sie laut Schollbach ihre Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmen. "Die ordnungsgemäße Beantwortung von Anfragen ist deshalb von großer Bedeutung für die Arbeit im Stadtrat und in den Fachausschüssen."

Dass OB Hilbert dieses so wesentliche Recht verletzt, sei nicht akzeptabel. Ob Schollbach jetzt erneut gegen den OB klagt, ließ er offen.