Dresden
Merken

Prozess in Dresden: Einbrecher will gestehen

Ein 37-jähriger Dresdner soll in neun Wohnungen eingedrungen sein, um Technik und Bares zu stehlen. Nun hat das Gericht ihm einen Strafrahmen angeboten.

Von Alexander Schneider
 2 Min.
Teilen
Folgen
Gekippte Fenster und Terrassentüren waren vor einem 37-jährigen Dresdner nicht sicher. Der Mann steht jetzt vor dem Landgericht, weil er in neun Wohnungen eingebrochen sein soll.
Gekippte Fenster und Terrassentüren waren vor einem 37-jährigen Dresdner nicht sicher. Der Mann steht jetzt vor dem Landgericht, weil er in neun Wohnungen eingebrochen sein soll. © Symbolfoto/dpa/Philipp von Ditfurth

Dresden. Offensichtlich wegen seiner Crystalsucht ist ein 37-jähriger Bauhelfer schwach geworden. Seit Montag muss sich Pierre G. für neun Wohnungseinbrüche und einige weitere Taten vor dem Landgericht Dresden verantworten.

In den beiden Anklageschriften werden zwei Einbrüche aus dem Februar 2020 aufgezählt, bei denen der 37-Jährige nachts in einer Bannewitzer Siedlung Einbrüche begangen haben soll. Doch die eigentlich markante Serie soll sich dann im Juni und Juli 2022 zugetragen haben, unter anderem in Gorbitz, Gruna und Klotzsche, es traf Ein- und Mehrfamilienhäuser.

Immer wieder habe der Deutsche nachts gekippte Badfenster oder Terrassentüren von Wohnungen aufgehebelt, um dann drinnen nach Wertsachen zu suchen. Er wurde auch fündig. Den Beuteschaden, den der Mann verursacht haben soll, beläuft sich auf rund 16.000 Euro.

Beutezug am Geldautomaten fortgesetzt

Ob die Wohnungsinhaber vor Ort waren, ging aus der Anklage nicht hervor. Handys und Tablets, Geldbörsen und EC-Karten waren das bevorzugte Diebesgut. Mehrfach gelangte G. auch an die Pin-Nummer der gestohlenen EC-Karten, sodass er nach dem Einbruch mit den Zahlungskarten seinen Beutezug an Geldautomaten fortsetzte und auch noch die Konten seiner Opfer abräumte. Ende Juli war Schluss – da wurde der Verdächtige verhaftet. Seit dem sitzt er in Untersuchungshaft.

Sein Verteidiger Stephan Schumann regte zum Auftakt ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen an. Der Vorsitzende Richter Thomas Mrodzinsky stellte G. im Anschluss für ein "umfassendes und detailliertes Geständnis" eine Strafe zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren in Aussicht.

Die Staatsanwaltschaft hätte lieber fünf Jahre und mehr gesehen, der Verteidiger "maximal vier". Pierre G. stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu. Danach war der Sitzungstag auch schon beendet. Zum Fortsetzungstermin am 25. Mai, dann wird auch ein psychiatrischer Gutachter dabei sein, erwartet das Gericht seine Einlassung.