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Sansibar: Es gibt kein Recht auf Rücksichtslosigkeit

Zwei reiselustige Dresdner ließen sich vor dem Heimflug nicht auf Corona testen. Jetzt müssen beide ein Bußgeld zahlen.

Von Alexander Schneider
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Nach dem Traumurlaub gab es Ärger mit der Bundespolizei. Ein Dresdner Paar hatte vor dem Antritt des Rückflugs von Sansibar keinen Coronatest gemacht. Jetzt wurden beide verurteilt, doch es dürfte nicht das letzte Wort in dieser Sache gewesen sein.
Nach dem Traumurlaub gab es Ärger mit der Bundespolizei. Ein Dresdner Paar hatte vor dem Antritt des Rückflugs von Sansibar keinen Coronatest gemacht. Jetzt wurden beide verurteilt, doch es dürfte nicht das letzte Wort in dieser Sache gewesen sein. © Symbolfoto: Jürgen Lösel

Dresden. Nein, auch Urlauber haben kein Recht auf Rücksichtslosigkeit. So lautet im Kern das Ergebnis zweier Prozesse am Amtsgericht Dresden. Reisende sind verpflichtet, sich vor dem Flug über das aktuelle Risiko einer Corona-Infektion zu informieren und haben entsprechend zu handeln – um sich und andere zu schützen.

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