Dresden. Nein, auch Urlauber haben kein Recht auf Rücksichtslosigkeit. So lautet im Kern das Ergebnis zweier Prozesse am Amtsgericht Dresden. Reisende sind verpflichtet, sich vor dem Flug über das aktuelle Risiko einer Corona-Infektion zu informieren und haben entsprechend zu handeln – um sich und andere zu schützen.
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