Dresden. Christian (*) ist 32 Jahre alt, ein gelernter Physiotherapeut, der schon lange nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Christian ist psychisch krank, er leidet an paranoider Schizophrenie und hat inzwischen einige Episoden mit wahnhaften Halluzinationen hinter sich, in denen er zur Gefahr für sich und andere wurde. Nun musste das Landgericht Dresden in einem sogenannten Sicherungsverfahren über seine Unterbringung in der einer psychiatrischen Klinik entscheiden.
Es war ein bemerkenswerter Prozess, was vor allem an der Offenheit des Betroffenen lag. Er ermöglichte dem Gericht einen Blick in sein Inneres. Es kommt zu Sicherungsverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass ein mutmaßlicher Täter nicht schuldfähig ist, aber weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In dem Prozess geht es dann neben der Feststellung der Vorwürfe und der Schuldunfähigkeit um die Unterbringung des Betroffenen.
Christian muss sich vorhalten lassen, einen Mann schwer verletzt zu haben. Am 13. April 2019, einem Sonnabend, hatte er sich abends in einem Dresdner Markt an der Pillnitzer Straße einschließen lassen. Als zwei alarmierte Mitarbeiter gegen 22 Uhr kamen, um nach dem Rechten zu sehen, entdeckten sie den 32-Jährigen, der ihnen in dem Geschäft entgegenkam und dann die Flucht ergriff. Ein 40-Jähriger folgte ihm nach draußen – und wurde von einer Bierflasche im Gesicht getroffen, die Christian aus wenigen Metern Entfernung hinter sich geworfen hatte.
Flasche zertrümmert Kiefer und Zähne
Die Flasche zertrümmerte mehrere Zähne des 40-Jährigen und brach ihm den Unterkiefer. Der Verletzte lag länger in der Klinik, musste mehrmals operiert werden. Noch heute hat er Probleme beim Essen, manchmal läuft ihm Flüssiges aus dem Mund. Das Taubheitsgefühl wird wohl dauerhaft bleiben, haben ihm die Ärzte gesagt.
Im Ermittlungsbericht der Polizei ist vermerkt, dass Christian in jener Nacht wieder zum Tatort zurückgekehrt ist. Er habe sich entschuldigt und sei überrascht und bestürzt gewesen, als er von den Verletzungen des Geschädigten erfuhr. Polizisten erleben es nicht oft, dass Einbrecher noch bei der Polizeiarbeit am Tatort auftauchen. Auch für die verantwortliche Kommissarin war es das erste Mal.
Sie beschreibt Christian, den Verdächtigen, als "kooperativ" und "geständig". Er habe kein Alkohol im Blut gehabt, wohl aber unter Cannabis-Einfluss gestanden. Nach der Vernehmung wurde Christian von einer Streife nach Hause gefahren und bis zu seiner Wohnungstür begleitet. Doch die paranoide Episode hielt weiter an.
Am nächsten Abend besuchte Christian seine Eltern im Dresdner Norden und ging dort auf seine Mutter los, weil er sich eingebildet hatte, die Frau sei vom Teufel besessen. Er hat sie umklammert, an den Haaren gezogen. Nachdem sich die lautstarke Auseinandersetzung nach draußen in den Garten des Einfamilienhauses verlegt, und auch Christians Vater versucht hatte, die beiden zu trennen, landete die Frau in einer Rosenhecke. Erst dann rannte der besessene Sohnemann weg.
Zurückhaltend, aber offen
Christian macht in dem Gerichtsverfahren einen zurückhaltenden, aber offenen Eindruck. Das Gericht merkt schnell, dass er sich mit seiner Geschichte und den Vorwürfen auseinandergesetzt hat und auch darüber sprechen kann. Wenn er mal stockt, schickt ihn die Vorsitzende Richterin Monika Müller zurück auf die Spur. Auch für das Gericht ist es ungewöhnlich, wie offen Christian erzählt. „Enorm“ wird es die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung nennen.
An jenem Sonnabend habe er mit einem Freud zu Hause Fußball geschaut. „Ich glaube Dortmund gegen Mainz“, sagt Christian. Heute ist ihm klar, dass er damals in einer paranoiden Phase war. Schon am Vortag sei es ihm nicht gut gegangen, und er habe halluziniert.
„Ich habe Stimmen gehört, eine deutliche Macht“, sagt er, „ich habe mich bedroht und beobachtet gefühlt“. Er hätte schon da seine Eltern oder die Klinik informieren sollen, sagt Christian heute selbstkritisch. Aber damals, auch das wird später klar, hatte es ihm vollkommen an einer Krankheitseinsicht gefehlt.
"Ich habe gehofft, dass er mich nicht kriegt!"
Beim Fußballschauen am Sonnabend „fing das wieder an“, berichtet Christian. Ihn beschäftigte ein rotes Kreuz, das ihm auf der Tasche seines Kumpels aufgefallen war. Ein Abzeichen. „Ich dachte, er ist ein Kämpfer und will mir etwas antun“, sagt Christian, spricht von den Templern, einem der ersten Ritterorden. Er sei aus seiner Wohnung geflüchtet. „Ich habe gehofft, dass er mich nicht kriegt.“ Er sei durch die Stadt gerannt.
„Wie es der Zufall wollte, ging die Tür auf, als ich am Cap-Markt vorbeilief“, sagt Christian. Er sei hineingegangen. „Es war dunkel, niemand war da.“ Er habe sich in der Kühlkammer versteckt. Das Surren der Lüftung muss ihn beruhigt haben. Er habe sich endlich wieder sicher gefühlt. „Die Kühlung, die Dunkelheit, das hat mir geholfen. Ich habe das als ideales Versteck angesehen.“ Christian muss etwa zwei Stunden in dem Kühlhaus des Lebensmittelmarktes gewesen sein.
Videoauswertungen belegten, dass er in den Laden geschlüpft ist, als die Mitarbeiter im Begriff waren, ihren Markt zu schließen. Gegen 22 Uhr ging bei der Marktleiterin die Meldung der Alarmanlage ein, woraufhin sie zwei Mitarbeiter bat, mit dem Taxi in die Pillnitzer Straße zu fahren. Sie alle waren wohl nicht von einem Einbruch ausgegangen, in der Vergangenheit hatten Bewegungsmelder schon mehrmals ausgelöst, etwa weil eine Packung Toastbrot aus dem Regal gefallen war.
Dann habe er Hunger bekommen, sagt Christian. Er habe in dem Kühlhaus Camembert und Wiener gegessen. Als seine Panik weg war, habe er sich wieder hinausgetraut. In dem Moment habe er sich zufrieden und glücklich gefühlt. „Ich werde nicht mehr verfolgt.“ Er habe sich eine Bierflasche geöffnet und einen Schluck getrunken. Und er habe ein Päckchen Kaffee genommen, das ihn an etwas erinnert habe. Weil ihm kalt war, habe er sich auch eine grüne Cap-Markt-Jacke angezogen. Dann habe er gehört, wie die Tür aufging und zwei Leute in den Markt kamen. „Ich wollte ihnen erzählen, was passiert ist.“
Tragische Folgen
Das war eine 38-jährige Verkäuferin und ihr 40-jähriger Freund. Beide arbeiten tagsüber dort. Nun hatte sie die Marktleiterin geschickt. An der großen Glastür vorne hatten sie nichts Ungewöhnliches bemerkt, also gingen sie zum Hintereingang, der ebenfalls verschlossen war, wie es sich gehört. Eigentlich hätten sie gehen können, doch sie wollten die Alarmanlage wieder scharf stellen. Und so kam es dann doch zu der Konfrontation mit den tragischen Folgen.
„Ich hab das Bier und den Kaffee abgestellt“, sagt Christian. Doch er sei nicht dazu gekommen, den beiden Mitarbeitern seine Lage zu erklären. Die Frau habe sofort gerufen, die Polizei zu holen. Er habe Panik bekommen, sich das Bier geschnappt und sei weggerannt.
Die 38-Jährige schildert diese Situation ähnlich. Doch mit dem, was Christian gesagt habe, habe sich nichts anfangen könne. Er habe gesagt: „Ich bin ein Freund und ich habe mein Los gefunden.“ So will es die Zeugin verstanden haben. Möglicherweise habe Christian auch „Ich habe das Rätsel gelöst“ gesagt.
Der Mann habe ihn festgehalten, sagt Christian. Er habe sich losgerissen und sei weggerannt. Beim Weglaufen habe er die Bierflasche über die Schulter nach hinten geworfen. Er habe nicht erwartet, jemanden zu treffen. Möglicherweise habe er beabsichtigt, nicht weiter verfolgt zu werden.
Doch der 40-Jährige, er nimmt als Nebenkläger an dem Verfahren teil, hatte überhaupt nicht die Absicht, den Täter zu verfolgen. „Ich wollte sehen, in welche Richtung er wegläuft“, um es der Polizei sagen zu können. Der schwer verletzte Mann sagte, er habe den Mann im Freien gar nicht mehr gesehen. Plötzlich sei die Flasche geflogen gekommen.
Ein Joint auf der Brühlschen Terrasse
Christian lief Richtung Innenstadt. Die grüne Jacke hatte er unterwegs ausgezogen und weggeworfen. Auf der Brühlschen Terrasse sei ihm ein Mann aufgefallen, der einen Joint rauchte. „Ich habe ihn gefragt, ob ich mal ziehen darf“, so Christian. Der Fremde habe ihn beruhigt. „Er sagte, ich sollte zurück gehen und das aufklären.“ Das habe er dann auch gemacht.
Zurück am Cap-Markt habe er dann von den Verletzungen des Nebenklägers erfahren. „Das tat mir leid, es war nicht meine Absicht“, sagt Christian. Im Prozess bittet er mehrfach um Entschuldigung, auch den Geschädigten. Die Cap-Jacke habe er noch in der Nacht mit einem Polizeibeamten gesucht, aber nicht gefunden. Daher sei er später nochmals suchen gewesen, habe die Jacke gefunden und im Markt abgegeben.
An jenem Wochenende habe der Betroffene auch Kontakt mit seinen Eltern aufgenommen. Als Christians Mutter dann Essen macht, wurde sie offenbar das erste Mal von ihrem Sohn angegriffen.
Spione hinter getönten Scheiben vermutet
„Ich hatte wieder Verfolgungsängste“, beschreibt Christian seine Gefühle. Wenn Autos mit getönten Scheiben an ihm vorbeifuhren, habe er dahinter „Spione vermutet“. Sie verfolgten ihn, bildete er sich ein, „ich fühlte mich ausspioniert.“ Christian weiß, dass er seine Mutter angegriffen hat. „Ich habe in ihr eine Hexe gesehen. Ich wollte, dass sie verschwindet und der Dämon von ihr lässt.“ Er habe zu ihr gesagt: „Wenn Du Dich nicht stellst, übernehme ich das.“
Geschlagen, wie es ihm in der Antragsschrift vorgehalten wird, habe er die Frau jedoch nicht. „Ich habe sie an den Armen gezogen, habe sie bedrängt und auch gestoßen." Die Verwundungen, es müssen Prellungen und einige heftigere Kratzer gewesen sein, stammten vor allem vom Sturz in die Rosen. Ja, er habe ihr den Teufel austreiben wollen. Der Begriff Exorzismus fällt.
Die Schreie der Mutter, offenbar weil er sie immer wieder an den Haaren gezogen hat, habe er „nicht ernst genommen“. Als sein Vater eingegriffen habe, sei er wieder geflüchtet, so Christian. Einige Tage später sei er wieder zu seinem Elternhaus gegangen, weil er seiner Mutter „Dämonen austreiben wollte“.
Christian sagt auch, dass er seiner Mutter gedroht habe, sie Ende April zu verbrennen. Diese Ankündigung war selbst für das Gericht neu – und für die Vorsitzende Richterin Müller ein Beleg dafür, wie schonungslos der Beschuldigte über seine Taten sprach.
Es war offenbar die dritte Episode des an Schizophrenie erkrankten Mannes. Erstmals kam er wegen seiner Psychosen 2016 in die Psychiatrie der Uniklinik. Da war er länger in der Stadt umhergeirrt, auch nackt, hatte Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Er habe sich nicht beruhigen können, wie Christian berichtet.
Überall "böse Personen" gesehen
Er habe überall „böse Personen gesehen“, habe Angst vor „schwarzer Magie“ gehabt, habe „Stimmen in seinem Kopf gehört, dass alle meine Freunde und Verwandten sterben werden“. Um sich davon zu befreien, sprang er in der Klinik im dritten Stock durch eine Sicherheitsglasscheibe. Der Suizidversuch hätte um ein Haar funktioniert. Niemand hätte gedacht, dass ein Patient eine solche Kraft entwickeln könnte, um die Scheibe zu zerstören. Christian war darin mit dem Oberkörper stecken geblieben und hat sich schwerste Schnittwunden zugezogen. Drei Monate dauerte sein anschließender Aufenthalt in der Geschlossenen.
2018 folgte ein weiterer zweimonatiger stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie. Doch wieder hatte es einige Zeit gedauert, bis es soweit war.
Christian hatte in „muslimisch aussehenden Männern“ Feinde gesehen, wenn er von seinem Balkon schaute. „Unruhe und Angst“ habe das in ihm ausgelöst, „Panik“. Er habe an seine Wahnvorstellungen geglaubt, „daran, dass es schon richtig ist“, sagt der 32-Jährige. „Es hat sich sehr real angefühlt.“ Er sprach von „Todesängsten“, die er ausgestanden habe, „wie damals mit dem Fenster.“
Unter Missachtung der Verkehrsregeln, vor allem roter Ampeln, sei er auf seinem Rad durch die Stadt gerast, habe einen Freund, der ihn beruhigen wollte, umgefahren, weil Christian glaubte, die Ausländer hätten den Freund auf ihn angesetzt. Irgendwann habe er auf einer Wiese angehalten und sich im Gestrüpp versteckt. Mehrere Stunden habe er dort gelegen, mit verschlossenen Augen. Erst später, als seine Mutter davon erfuhr, habe sie dafür gesorgt, dass er in die Klinik kommt.
Gutachter: Klassischer Fall einer Schizophrenie
Es ließe sich noch weit mehr berichten, was Christians mit seinen Psychosen durchgemacht hat. Der forensische Psychiater Jan Lange hat Christian jetzt im laufenden Prozess exploriert, weil der Patient das im Sommer 2019 abgelehnt hatte. Erst bei jenem dritten mehrmonatigen Psychiatrie-Aufenthalt hat Christian gelernt, dass seine psychotischen Wahrnehmungen nicht real waren.
Die Erkrankung des 32-Jährigen nennt Lange ein klassisches Beispiel dafür, wie eine paranoide Schizophrenie verläuft. Etwa ein Prozent der Bevölkerung seien von einer Form der Schizophrenie betroffen, Männer wie Frauen. Positive Symptome seien paranoide Wahnvorstellungen – subjektive (Fehl)Überzeugungen trotz entgegenstehender Fakten – und Halluzinationen, also Wahrnehmungen ohne Reiz wie etwa das Hören von Stimmen. Diese Symptome könne Christian mithilfe von Medikamenten weitgehend in den Griff bekommen, kontrollieren.
Das gehe jedoch bei den sogenannten negativen Symptomen nicht: darunter unter anderem Einschänkungen der sprachlichen Fähigkeiten, der Belastbarkeit, der Konzentrationsfähigkeit, des inneren Antriebs, Einschränkungen der Kontakte und ein sozialer Rückzug. In jedem Fall wird Christian sein Leben lang mit den Folgen seiner Erkrankung zu kämpfen haben. Die Medikamente helfen bei den positiven Symptomen - bei den negativen jedoch nicht.
Notenschnitt von 1,3 - doch dann der Abbruch
Christian war als Jugendlicher Sportler, nach seiner Ausbildung zum Physiotherapeuten wollte er das Abitur nachholen. Er hatte einen Schnitt von 1,3 – doch dann kam die Ungewissheit, die Frage, was kommt danach? Christian sagt, drei Monate vor der Abschlussprüfung habe er abgebrochen. Das war vor etwa sieben, acht Jahren. Schon da bemerkte Christian einen Antriebsverlust, er konnte nicht mehr als Physiotherapeut arbeiten, sondern wurde Patientenbegleiter in einem Dresdner Krankenhaus.
Der Sachverständige Lange spricht bei Christian von einer „massiven Getriebenheit“, die zu Aggressionen führt, sowohl gegenüber ihm selbst als auch gegenüber anderen. Der Konsum von Cannabis – seit sieben Jahren hat er immer wieder die Droge geraucht – erhöhe das Risiko von Psychosen. Laut Lange leidet Christian an einer krankhaften seelischen Störung. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Unterbringung seien erfüllt, da er für sich und andere eine Gefahr darstelle – jedenfalls wenn er seine Medikamente nicht nimmt.
Und das ist die positive Seite der Geschichte. Denn seit etwa einem Jahr hat Christian so viel Abstand gewonnen, dass er seine Wahnvorstellungen als solche benennt. Mit dieser Einsicht und der regelmäßigen Einnahme der Medikamente könnte er, Lange, dem Patienten eine positive Prognose ausstellen. Wenn Christian jedoch wie in früheren Fällen geschehen seine Medikamente absetzt, so Lange, seien Taten wie im April 2019 möglich.
Ein Set an Bewährungsauflagen
Das Gericht kommt mit dieser Einschätzung zu einem ähnlichen Ergebnis. Es ordnet die Unterbringung des betroffenen in der Psychiatrie an – und setzt die Vollstreckung gleichzeitig zur Bewährung aus. Als Auflagen muss Christan weiter in regelmäßiger psychiatrischer Behandlung bleiben, muss seine Medikamente monatlich in Form von Depot-Spritzen einnehmen – diese Zusage hatte sich das Gericht von Christian vor dem Urteil geben lassen. Die regelmäßige kontrollierte Spritzenabgabe entlaste ihn davor, die Einnahme von Tabletten einmal zu vergessen oder bewusst zu unterlassen.
Darüber hinaus, auch das hatte Christian zugesagt, muss er regelmäßig auf eigene Kosten nachweisen, dass er kein Cannabis mehr konsumiert. Das Gericht stellte den Mann zudem unter Führungsaufsicht. So kann die Justiz schneller reagieren, sollte Christian gegen die Auflagen verstoßen. Die Vorsitzende machte dem 32-Jährigen nochmal deutlich klar: „Sie sind ein kranker Mann.“
Die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft stamme vom November vergangenen Jahres, sagte Monika Müller zum Beschuldigten. Die Kammer habe bewusst ein knappes Jahr Zeit für diesen Prozess verstreichen lassen, um Christian besser beurteilen zu können. Wenn der Mann schon im Sommer nicht nur drei Monate sondern für länger in die Psychiatrie eingewiesen worden wäre, wäre es für ihn weit schwieriger gewesen, dass Gericht von sich zu überzeugen. "Sie gehören unserer Überzeugung nach nicht in eine Klinik", so Richterin Müller.
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