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Amtsgericht Dresden: Schnelles Urteil für schnellen Dieb

Eben noch bei Douglas erwischt und nur einen Tag später als Angeklagter vor dem Amtsgericht Dresden - so schnell kann es manchmal gehen.

Von Alexander Schneider
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Nach nur einer Nacht im Polizeigewahrsam stand ein 43-jähriger Dieb vor dem Amtsgericht Dresden - in einem sogenannten beschleunigten Verfahren.
Nach nur einer Nacht im Polizeigewahrsam stand ein 43-jähriger Dieb vor dem Amtsgericht Dresden - in einem sogenannten beschleunigten Verfahren. © Claudia Hübschmann

Dresden. Coronabedingt gab es im vergangenen Jahr eher wenige sogenannte beschleunigte Verfahren. Das lag auch daran, dass manche Beschuldigte positiv waren und man die Sorge hatte, sie könnten ihre Infektion verbreiten. Doch nun gibt es wieder vermehrt solche Schnellverfahren, auch wenn kein Ende der Pandemie absehbar ist. Diese Woche wurde ein 43-Jähriger gefasst, der sich in der Parfümerie Douglas in der Altmarkt-Galerie mehrere Flakons in die Bauchtasche gestopft hatte.

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