Dresden
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Schnelles Urteil für bekannten Betrüger

Kevin L. buchte eine Kreuzfahrt für 14.000 Euro, die er nicht mal anzahlen konnte. Vom Dresdner Gericht hat er nun einen Nachschlag bekommen.

Von Alexander Schneider
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Ein altbekannter Betrüger hat auch frech für sich und Freunde eine Kreuzfahrt auf der Aida gebucht. Am Dienstag wurde der Mann am Landgericht Dresden erneut verurteilt.
Ein altbekannter Betrüger hat auch frech für sich und Freunde eine Kreuzfahrt auf der Aida gebucht. Am Dienstag wurde der Mann am Landgericht Dresden erneut verurteilt. © Foto: Aida

Dresden. Das ging schnell. Nach dem Prozessauftakt am Montag hat das Landgericht Dresden einen 27-jährigen Betrüger bereits am Dienstagmittag schuldig gesprochen. Der Angeklagte sitzt bereits seit Oktober 2017 in Haft, wurde im Jahr 2018 für einen Großteil seiner Taten zweimal verurteilt: Am Amtsgericht Dresden erhielt er eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, am Amtsgericht Bad Homburg weitere acht Monate.

Ende 2018 wurde aus den beiden Verurteilungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gebildet – doch auch sie sollte keinen Bestand haben. Kevin L. hatte sich in den Jahren in Freiheit einfach zu viel geleistet.

19 neue Tatvorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr angeklagt. Im Ermittlungsverfahren seien darüber hinaus zahlreiche weitere Taten eingestellt worden, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Eingestellt wurde dann doch einiges zum Prozessauftakt am Montag: Alle Taten, die L. vor 2017 begangen haben soll.

Darunter Handy- und Lebensmittelbestellungen im Internet auf Kosten seiner Tante. Er soll auch ohne zu zahlen in Dresdner Hotels übernachtet haben, indem er behauptete, es habe in seiner Wohnung gebrannt und die Versicherung werde für die Kosten aufkommen.

Demenzkranke Frau getäuscht

Doch es blieb auch aus dem Jahr 2017 genug übrig. So hatte L. sich auch mit den Personalien einer demenzkranken Nachbarin munter Dinge liefern lassen, Bekleidungssets für 1.400 Euro von der Outfittery, Lebensmittel und Kosmetik von Rewe und Konsum für mehr als 1.000 Euro, Jalousien.

Einem Nachbarn schwatzte er ein Darlehen in Höhe von 6.700 Euro ab, weiter habe er für sich und bekannte eine Kreuzfahrt auf der Aida für 14.000 Euro gebucht, sei aber schon die erste Anzahlung von 2.000 Euro schuldig geblieben.

Die Prozessbeteiligten einigten sich auf eine Verständigung über die verbleibenden neun Taten. Danach drohten dem Mann im Fall eines Geständnisses eine Obergrenze von viereinhalb Jahren, in der auch die beiden Urteile aus 2018 enthalten sind. Danach räumte L. alle Vorwürfe ein. Nach drei Jahren in Haft mache der Mann einen „reflektierten und reuigen“ Eindruck, wie es die Vorsitzende Richterin Monika Müller formulierte. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren und drei Monaten.

Die Richterin rechnete es dem Angeklagten an, dass er sich bei den Geschädigten entschuldigt hat. Das sei nicht leicht für ihn gewesen, sagte die Richterin: "Wir hoffen, dass sich ihre Empathie weiterentwickelt." Strafschärfend wertete das Gericht jedoch, dass der 27-Jährige, der schon zwei Jugendstrafen wegen Betruges erhalten hatte, neben seiner Tante auch kranke Menschen aus seinem Umfeld getäuscht habe.

Nach der Verhaftung kamen die Mahnungen

Die Nachbarn hätten einen guten Eindruck von dem jungen Mann gehabt, der sich gegenüber der Tochter der demenzkranken Frau etwa als Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung ausgegeben und sich zwei Monate um die betagte Dame gekümmert hatte, er war mit ihr etwa spazieren. Erst nach L.s Verhaftung kamen dann zahlreiche Mahnungen. Ein anderer Geschädigter hatte ein neues Konto eröffnet, nachdem er von L. betrogen worden war, und habe dennoch jahrelang Ärger mit der Schufa gehabt, wie der Mann berichtete.

Kevin L., auch das betonte Richterin Müller, habe sich einen gehobenen Lebensstil ermöglicht, nicht alles habe er unbedingt gebraucht. Einige Waren habe auch gar nicht genutzt. Es habe jedoch an der „Fülle seiner Taten“ gelegen, dass der 27-Jährige nicht schon früher vor Gericht stand.

Eines sei jedoch klar, so Müller, wären alle Taten schon vor dem ersten Prozess 2018 bekannt gewesen, dann hätte die Staatsanwaltschaft schon damals Anklage vor dem Landgericht erhoben, weil sie von eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren habe ausgehen müssen. 

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