Dresden. Auf Handball-Zweitligist HC Elbflorenz kommt im neuen Jahr gleich eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung zu: die Abfindung für Ex-Trainer Christian Pöhler. Die Dresdner hatten zum 31. Mai 2020 den noch bis 30. Juni 2022 gültigen Vertrag mit dem 39-Jährigen aus betriebsbedingten Gründen fristlos gekündigt, was dieser nicht akzeptierte - und vor dem Arbeitsgericht Dresden klagte.
Verhandelt wurde der Fall nun an diesem Donnerstag. Allerdings erschien Pöhler, der am 11. April 2019 nach einer Niederlagenserie beurlaubt worden war, nicht persönlich, sondern ließ sich durch seinen Anwalt Martin Schnell vertreten. Auch die HC Elbflorenz Spielbetriebs GmbH wurde lediglich durch ihren Rechtsanwalt Thomas Taugnitz vertreten. Am Ende der knapp anderthalbstündigen Sitzung nahmen beide Seiten das Güte-Angebot vom zuständigen Amtsrichter an.
Das enthält vier entscheidende Punkte: Beide Seiten erkennen die ordentliche Arbeitgeber-Kündigung zum 31. Mai 2020 an. Der HC Elbflorenz zahlt "an den Kläger für den Verlust des Arbeitsplatzes entsprechend Paragraph 9, 10 des Kündigungsschutzgesetzes eine Abfindung in Höhe von 114.500 Euro brutto", wie es Amtsrichter Weinrich formuliert. Drittens wird Pöhler ein Arbeitszeugnis erteilt, dass sich auf Führung und Leistung bezieht. Schließlich ist mit dem Vergleich der Rechtsstreit erledigt, keinerlei finanzielle Ansprüche sind damit über die Abfindung hinaus möglich.

Das Güte-Angebot kann bis zum 6. Januar 2021 widerrufen werden, die Zahlung wird dann zum 31. Januar 2021 fällig.
In der Verhandlung selbst hatten beide Seiten ihre Vorstellungen vorgetragen. Taugnitz legte eine Klageabweisung vor, der nicht stattgegeben wurde. Vor allem bei der Abfindungssumme gab es zudem deutlich unterschiedliche Vorstellungen. Der HC Elbflorenz war bereit, 50.000 Euro zu veranschlagen, Pöhler wollte 179.000 Euro an Vergütungsansprüchen geltend machen.
Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass Vereinspräsident Uwe Saegeling die Vertragsverlängerung mit Pöhler bis Juni 2022 zwar mündlich in einer Pressekonferenz verkündet hatte, aber die nie schriftlich fixiert wurde. Nach Ansicht der Anwälte kein unübliches Prozedere.
Pöhler war zum 1. Juni 2016 als Cheftrainer verpflichtet und mit einem Dreijahresvertrag ausgestattet worden. Den hatte der Verein vorfristig im Juli 2018 bis eben 2022 verlängert. Als die Dresdner nach einer Niederlagenserie im April 2019 als Tabellenschlusslicht dastanden, wurde Pöhler beurlaubt. Dessen bisheriger Co-Trainer Rico Göde rettete den HC Elbflorenz vor dem Abstieg - und ist bis heute Trainer der Mannschaft.
Der Amtsrichter stellt Saegelings Position infrage
Der gebürtige Berliner Pöhler hat nach seiner Freistellung in Dresden bislang keinen neuen Verein. Bei einem Wechsel in die erste Bundesliga hätte der HC Elbflorenz vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit eine Ablösesumme von 30.000 Euro kassiert. Stattdessen stand er in Dresden weiter auf der Gehaltsliste.
Die für den 31. Mai 2020 ausgesprochene Kündigung begründete der Verein mit der Neuausrichtung, dass es inzwischen nur noch einen Trainer gebe, nämlich Göde. Die Position eines Co-Trainers dagegen sei gestrichen worden. Kay Blasczyk tritt zwar bei Bundesligapartien formell als Co-Trainer auf, ist aber als Nachwuchskoordinator beim Klub angestellt. Pöhler bestritt nun, dass es einen solchen Kündigungsgrund gibt. Amtsrichter Weinrich stellte während der Verhandlung auch die Rolle von Präsident und Vereinsmäzen Uwe Saegeling infrage, ob dieser für die GmbH zeichnungs- und weisungsberechtig sei. Von einer sogenannten Anscheinsvollmacht war die Rede. Der Stammverein HC Elbflorenz ist allerdings Hauptgesellschafter der Spielbetriebs GmbH.