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Strafprozess: Keine Verteidiger zu finden

Erst nach zweieinhalb Monaten in Haft durften zwei frisch verurteilte Ladendiebe die Heimreise von Dresden aus antreten.

Von Alexander Schneider
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Prozess am Amtsgericht Dresden: Zwei Ladendiebe saßen zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft. Kurz vor Silvester durften sie zu ihren Familien reisen.
Prozess am Amtsgericht Dresden: Zwei Ladendiebe saßen zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft. Kurz vor Silvester durften sie zu ihren Familien reisen. © Symbolfoto: Sebastian Schultz

Dresden. So genannte beschleunigte Verfahren sollen Täter abschrecken, weil sie mit ihrer sofortigen Verhaftung und einem schnellen Urteil rechnen müssen. Zudem entlasten sie Staatsanwälte und Richter, weil Kleinkriminelle nicht über Monate und Jahre Ermittlungsverfahren aufhäufen können, ehe sie vor Gericht landen. Andererseits profitieren auch Gauner von diesem Tempo. Sie haben es schnell hinter sich. Manchmal sind ausländische Täter keine 24 Stunden nach ihrem Diebstahl schon auf dem Weg nach Hause.

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