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Teleskopschlagstock am Heiligen Abend?

Ein Verkäufer hat den Praktikanten aus dem Markt geworfen. Der Mann bestreitet, Gewalt eingesetzt zu haben.

Von Alexander Schneider
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Justitia muss es wieder richten. In diesem Fall geht es um rüde Drohungen und einen Schlagstock-Einsatz bei Ärger mit einem Praktikanten in einem Dresdner Supermarkt.
Justitia muss es wieder richten. In diesem Fall geht es um rüde Drohungen und einen Schlagstock-Einsatz bei Ärger mit einem Praktikanten in einem Dresdner Supermarkt. © David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Dresden. Wenn seltsame Streitschlichtungsstrategien und das Strafrecht in einer Hauptverhandlung aufeinandertreffen, entstehen Probleme. In einem Prozess am Amtsgericht Dresden lässt sich das gerade beobachten. Ein Syrer muss sich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Weil der 33-Jährige im Januar zu einem ersten Termin nicht erschienen war, erhielt er einen Strafbefehl über 3.600 Euro, in dem noch eine frühere Geldstrafe einbezogen worden war. Da Hassan A. den Strafbefehl nicht akzeptierte, wurde er wieder als Angeklagter geladen und ist nun auch erschienen.

Laut Anklage hatte er am 24. Dezember 2019 nachmittags eine Auseinandersetzung mit einem 31-jährigen Syrer. Offenbar soll sich der Angeklagte als Angestellter eines arabischen Lebensmittelmarktes in der St. Petersburger Straße in eine Diskussion des Mannes mit dem Ladeninhaber eingemischt haben. Der 31-Jährige, der zwei Tage zum Probearbeiten in dem Laden war, hatte keinen Gefallen an dem Job gefunden und das auch dem Chef so gesagt. Es muss recht laut zugegangen sein.

Hassan A. habe dem 31-jährigen gedroht, ihm seine Zunge herauszuschneiden. Später soll er mit einer Eisenstange nach ihm geschlagen haben. Allerdings habe sich der Geschädigte wegducken können. Soweit der Vorwurf. Hassan A. sagte dazu: „Ich habe mich eingemischt und gesagt, er soll den Laden verlassen.“ Er habe den Praktikanten aus dem Markt geschoben.

"Nur eine Redensart"

Ob er auch das mit der Zunge gesagt hat? „Ich brauch‘ nicht zu erklären, wie wir Araber miteinander reden“, entgegneter auf die Frage des Richters. „Ich hab’ nichts gesagt.“ Es sei auch nichts passiert. Der 31-Jährige habe dann länger draußen gestanden, herumgeschrien und die Polizei gerufen. Mehr sei nicht gewesen. „Ich habe nicht geschlagen.“ Der Mann sei später hereingekommen und habe „sich bei mir und dem Geschäftsinhaber entschuldigt“.

Der Geschädigte berichtete als Zeuge, die Drohung, ihm die Zunge herauszuschneiden, habe er nicht ernst genommen. Das sei eine Redensart. Ein Dolmetscher assistierte, danach sei es unter Arabern Sitte, sich lautstark die übelsten Dinge an den Kopf zu schmeißen. Es sei Teil der Kultur, und ganz anders als hierzulande üblich.

Zu dem Zeitpunkt hatte sich der Richter noch vorstellen können, die Sache gegen 500 Euro einzustellen. Doch das lehnte der Angeklagte ab. Der Zeuge, der am liebsten gar nichts mehr gesagt hätte, weil die Sache für ihn erledigt sei, berichtete weiter, dass er draußen vom Angeklagten angegriffen worden sei. Der habe dazu jedoch keine Eisenstange, sondern einen Teleskopschlagstock genutzt, eine Waffe. Auch ein zweiter Zeuge berichtete, dass A. den 31-Jährigen draußen zu schlagen versucht habe.

Der Prozess wird am 19. April fortgesetzt.

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