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Tempo-30-Zonen: Dresden hat höheren Anteil als Leipzig

In Ostdeutschland hat nur Potsdam mehr verkehrsberuhigte Straßen als Dresden. In Erfurt ist der Anteil dieser Zonen am Straßennetz auffallend gering.

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Tempo-30 im Dresdner Wohnviertel in Plauen: Die Landeshauptstadt hat einen relativ hohen Anteil solcher Zonen am Straßennetz.
Tempo-30 im Dresdner Wohnviertel in Plauen: Die Landeshauptstadt hat einen relativ hohen Anteil solcher Zonen am Straßennetz. © SAE Sächsische Zeitung

Leipzig/Dresden/Chemnitz. Die sächsische Landeshauptstadt hat einen höheren Anteil an Tempo-30-Zonen als Leipzig. Das geht aus einer neuen Deutschlandkarte des Leibniz-Instituts für Länderkunde (IFL) in Leipzig hervor.

Demnach sind fast 43,8 Prozent des Dresdner Straßennetzes von rund 1.700 Kilometern verkehrsberuhigt. Dabei handelt es sich überwiegend um Nebenstraßen. Tempo 30 auf den mehr als 600 Kilometer langen Hauptstraßen gibt es nur auf 37 Kilometern. In Leipzig gilt die 30er-Verkehrsbeschränkung nur auf 39,5 Prozent Straßenkilometern, in Chemnitz sind es 37,5 Prozent.

Dresden liegt mit seinem Wert demnach auf Rang zwei der ostdeutschen Großstädte. Höher ist der Tempo-30-Anteil nur noch in Potsdam (49,1 Prozent). Mehr als 40 Prozent erreichen in den neuen Ländern sonst nur noch Magdeburg und Jena. Am niedrigsten ist er in Erfurt mit 26,7 Prozent.

Tempo 30 auf 60 Prozent aller Straßenkilometer in Berlin

Den höchsten Tempo-30-Anteil aller deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern hat Berlin mit 60,2 Prozent. Danach folgen München und Essen mit jeweils rund 56 Prozent. Schlusslichter in diesem Vergleich aller 80 Städte bilden Salzgitter und Koblenz mit jeweils knapp 18 Prozent.

Ein Blick auf die Karte zeige zudem, dass Städte in Nord- und Süddeutschland die höchsten Anteile geschwindigkeitsreduzierter Straßen haben. In der Mitte in einem rund 300 Kilometer breiten Streifen von Mönchengladbach bis Dresden gibt es eher wenig Tempo-30-Zonen. Ein Grund für die Unterschiede sei der Umfang des Vorfahrstraßennetzes, hießt es vom IFL. Nur auf Nebenstrecken dürfen die Straßenverkehrsbehörden "im Einvernehmen mit der Gemeinde" Tempo-30-Zonen einrichten. Auf Bundes- oder Landstraßen geht das nicht.

In Deutschland gilt innerorts Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit. Die Initiative "Lebenswerte Städte" aus Hunderten Kommunen setzt sich jedoch für Höchstgeschwindigkeiten von 30 Kilometern pro Stunde ein an den Stellen, wo sie es für notwendig erachten. Die Grünen in Dresden waren am Montag mit ihren Plänen gescheitert, die Tempo-30-Gebiete in der Landeshauptstadt auszuweiten. (SZ/uwo/dpa)