Dresden
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Tödliches Wettrennen: Urteile rechtskräftig

Ein kleiner Junge ist auf der Budapester Straße in Dresden gestorben. Nun hat der Hauptangeklagte seine Strafe akzeptiert und die Revision zurückgenommen.

Von Alexander Schneider
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Spurensicherung nach dem tödlichen Unfall auf der Budapester Straße im August 2020. Die Urteile gegen die beiden Fahrer, die sich dort ein Rennen geliefert hatten, sind nun rechtskräftig.
Spurensicherung nach dem tödlichen Unfall auf der Budapester Straße im August 2020. Die Urteile gegen die beiden Fahrer, die sich dort ein Rennen geliefert hatten, sind nun rechtskräftig. © Archiv/Roland Halkasch

Dresden. Gut zwei Wochen nach dem Ende des Prozesses ist das Urteil gegen die beiden Autofahrer, die sich in der Budapester Straße in Dresden ein Rennen geliefert hatten, rechtskräftig. Vergangene Woche hat Mohammad F. (32) auf Rechtsmittel verzichtet, teilte das Landgericht Dresden am Freitag mit.

Der 32-jährige Syrer war wegen illegalen Kfz-Wettrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er hatte erst am letzten Verhandlungstag zwar bedauert, für den Tod des Jungen verantwortlich zu sein, die Beteiligung an einem Rennen aber bestritten. Das Landgericht nannte das im Urteil vom 14. Juni eine "Schutzbehauptung" - ihm muss als Autofahrer klar gewesen sein, dass ihm der BMW des Mitangeklagten bei diesem hohen Tempo folge. Das Gericht rechnete den Angeklagten, der schon früher mit provokantem Verhalten am Steuer aufgefallen war, der Dresdner Tuning-Szene zu.

F. und der Mitangeklagte waren am Abend des 22. August vergangenen Jahres mit deutlich erhöhtem Tempo auf der Budapester Straße stadteinwärts gerast. In Höhe der Haltestelle Schweizer Straße erfasste der Mercedes von F. einen sechsjährigen Jungen frontal. Das Kind erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Durch die Wucht der Kollision war der Junge 20 Meter weit gegen die Scheibe eines Fahrgastunterstands geschleudert worden.

Der Mitangeklagte Mohamed A. hatte einen BMW gefahren und soll zum Unfallzeitpunkt etwa gleichauf gewesen sein. Der 24-jährige Syrer hatte am letzten Sitzungstag eingeräumt, sich mit A. ein Rennen geliefert zu haben. Er habe sich provoziert gefühlt und ihm zeigen wollen, dass er auch fahren könne, sagte der Angeklagte sichtlich bewegt. A. hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahre auf Bewährung bekommen und das Urteil noch am selben Tag akzeptiert.