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So dürfen die Studenten an die TU Dresden zurückkehren

An der TU soll wieder mehr Präsenzlehre ermöglicht werden. Bei fehlenden Raumkapazitäten soll auch ein digitales oder hybrides Angebot gemacht werden.

Von Johann-Christoph Landgraf & Niels Heudtlaß
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Das Erweiterte Rektorat der Technischen Universität Dresden gibt die Regeln für erste Präsenzveranstaltungen seit Beginn der Corona-Pandemie bekannt.
Das Erweiterte Rektorat der Technischen Universität Dresden gibt die Regeln für erste Präsenzveranstaltungen seit Beginn der Corona-Pandemie bekannt. © Christian Juppe

Dresden. Das Erweiterte Rektorat der Technischen Universität Dresden hat sich auf Regelungen für das kommende Semester verständigt. Grundsätzlich wolle man im Wintersemester 2021/2022 deutlich mehr Präsenzunterricht ermöglichen, als in den vorangegangenen drei Semestern. Ziel sei es, den direkten Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden zu intensivieren.

Um den Präsenzunterricht möglichst sicher gewährleisten zu können, gelten ab dem 4. Oktober neue Regeln der maximalen Raumbelegung. So soll in Unterrichtsräumen für jede Person eine Fläche von 2,25 Quadratmetern zur Verfügung stehen. In Hörsälen wird nur jede zweite Reihe besetzt und es soll zwischen den Teilnehmern jeweils ein Platz frei gelassen werden. Es gilt in allen Räumen zudem weiter die Maskenpflicht.

Sollten nicht genug Räume für eine vollständige Präsenz zur Verfügung stehen, wird die Lehre digital oder im Hybridmodell aus Präsenz- und digitalen Teilnehmern angeboten. Alle Prüfungen sollen in Präsenz und unter Einhaltung der 3-G-Regel stattfinden. Es soll jedoch weiterhin möglich sein, Prüfungsergebnisse aus dem Wintersemester 2020/2021 bis zum 30. September 2021 und aus dem Sommersemester 2021 bis zum 31. März 2022 abzulehnen. Für Studierende, die aus coronabedingten Gründen nicht an Präsenzprüfungen teilnehmen können, will die Universität alternative Prüfungsleistungen anbieten.

Ausnahmen für diese Regeln stellen Lehrveranstaltungen dar, die auf Präsenz angewiesen sind, wie zum Beispiel Laborpraktika oder Exkursionen. Für diese Lehrformen sind Raumbelegungen und eine Teilnehmerzahl wie im Normalbetrieb erlaubt. Um die Ansteckungsgefahr trotzdem zu verringern, erstellt die TU Dresden für diese Veranstaltungen ein eigenes Hygienekonzept, das zum Beispiel eine Überprüfung der 3-G-Regel beinhaltet.

Über die Regeln der Raumbelegung hinaus werden die üblichen Hygienemaßnahmen und die Regeln zur Kontaktnachverfolgung weiterbestehen. Wie die 3-G-Regel an der Universität umgesetzt wird, will das Erweiterte Rektorat zeitnah auf den FAQ-Seiten der TU Dresden bekannt geben.