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Überraschung im Dresdner Prozess um tödliche Raser

Der Prozess um den Tod des sechsjährigen Ali verzögert sich. Die Angeklagten dürften in der Budapester Straße noch schneller gefahren sein als angenommen.

Von Alexander Schneider
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Trauer am Unfallort an der Budapester Straße: Hier wurde der sechsjährige Ali tödlich von einem Mercedes erfasst.
Trauer am Unfallort an der Budapester Straße: Hier wurde der sechsjährige Ali tödlich von einem Mercedes erfasst. © Christian Juppe

Dresden. Der Tod des sechs Jahre alten Ali A. in der Budapester Straße ist auch für Unfallgutachter Florian Vogt eine besondere Herausforderung. Der Ingenieur hat mit allerhand kriminalistischem Gespür Mindestgeschwindigkeiten errechnet und Tests durchgeführt, um daraus gerichtsverwertbare Aussagen zum Fahrverhalten der beiden Angeklagten ableiten zu können.

Seit Anfang Februar stehen zwei Männer vor dem Landgericht Dresden, die sich am Abend des 22. August vergangenen Jahres ein illegales Autorennen geliefert haben sollen. Ali wurde an jenem Abend von einem Mercedes erfasst, als er vor herannahenden Autos noch schnell vom Lidl-Parkplatz aus über die vierspurige Straße mit einem grünen Mittelstreifen rannte.

Mohammad F., ein 32-jähriger Bauhelfer, fuhr den Mercedes. Er sitzt seit dem Tatwochenende in Untersuchungshaft. Der Mitangeklagte Mohamed A., ein 24 Jahre alter Kurierfahrer, saß am Steuer des BMW. Beide schweigen zu den Vorwürfen.

Mit 73 Sachen erfasst - mindestens

Laut Unfallgutachter Vogt muss der Sechsjährige von dem Mercedes frontal mit einer Mindestgeschwindigkeit von 73 Stundenkilometern erfasst worden sein. Nur so sei es möglich, dass der 25 Kilo schwere Körper des Jungen noch die 20 Meter entfernte Scheibe des Fahrgastunterstands an der Haltestelle Schweizer Straße durchschlagen konnte. Das haben Tests Ende September mit einer Dummy-Puppe an einer identischen Haltestelle in der Bautzner Straße ergeben. Bei einem Aufpralltempo von 33 Stundenkilometern zerbarst die Scheibe.

Vogt konnte anhand von Videoaufnahmen der Überwachungskamera eines Autohandels am Beginn der Budapester Straße auch berechnen, dass der Mercedes schon dort 73 bis 89 Stundenkilometer schnell war und der ihm folgende BMW 69 bis 82. Das Tempo des Nissan, der von den beiden Rasern rechts überholt worden war, habe 50 bis 58 betragen, so Vogt.

Weil die Nissan-Insassen als Zeugen ausgesagt hatten, dass der BMW zum Unfallzeitpunkt annähernd gleichauf neben dem Mercedes gefahren sein soll, muss er sogar mindestens 100 bis 103 Stundenkilometer schnell gewesen sein. Vogt spielte auf einem Computer-Programm aus verschiedenen Perspektiven vor, wie die Autos die Budapester Straße entlang geschossen sein müssen. Da der Gutachter an einigen Stellen seiner Berechnungen, wo er schätzen musste, stets Werte zugunsten der Angeklagten angenommen hat, könnten die Autos auch weit schneller unterwegs gewesen sein.

Das Unfallgutachten dürfte für das Gericht den letzten Ausschlag für einen rechtlichen Hinweis gegeben haben: Für den Mitangeklagten Mohamed A. komme nach vorläufiger Einschätzung der Kammer auch eine Verurteilung wegen illegalen Kfz-Wettrennens mit Todesfolge in Betracht, wie schon für den Hauptangeklagten, dem darüber hinaus auch fahrlässige Tötung vorgeworfen wird. Das teilte der Vorsitzende Richter Thomas Mrodzinsky mit. Michael Sturm, Verteidiger von Mohamed A., bat daraufhin um eine Unterbrechung von einer Woche, um sich auf die neue rechtliche Situation vorbereiten zu können. Nun sind weitere Sitzungstage notwendig, es wird wohl auch mit weiteren Beweisanträgen der Verteidigung zu rechnen sein.

Zeuge über Nacht im Gewahrsam

Bereits am Vormittag hatte ein Taxi-Fahrer ausgesagt, er kenne die angeklagten Männer aus der Tuning-Szene, die sich am Elbepark trifft. Auf dem Weg dahin sei er von Mercedes-Fahrer Mohammad F. auch schon in der Washingtonstraße zu einem Autorennen provoziert worden, worauf er jedoch nicht eingegangen sei. Anders als F. habe er einen „echten“ AMG-Mercedes mit gut 550 PS. Auf dem C-Klasse-Mercedes des Angeklagten sei lediglich ein AMG-Schild aufgeklebt worden, so der Zeuge. Er selbst teste nur legal auf Rennstrecken die Grenzbereiche seines Autos aus.

Die Angeklagten gehörten zu einer Gruppe von insgesamt vier Tuning-Begeisterten, wie der Taxifahrer berichtete. Die anderen beiden Männer hätten einen schwarzen VW Golf GTI und einen weißen VW Shirocco.

Der Taxifahrer hatte eine unerwartete und wohl eher ungemütliche Nacht im Polizeigewahrsam hinter sich und zeigte wenig Lust, vernommen zu werden. Der Grund für die Ingewahrsamnahme war ein Haftbefehl des Gerichts gewesen. Polizeibeamte hatten den Mann am Dienstagabend auf seiner Arbeitsstelle abgeholt und festgenommen.

Im Gerichtssaal erklärte der Vorsitzende dem 39-jährigen Kraftfahrer, dass er trotz Ladung zweimal nicht zu seiner Aussage erschienen sei. Der Zeuge entgegnete, er habe keine Ladung erhalten. Mrodzinsky sagte, es sei nachweisbar, dass die Ladungen bei ihm eingegangen seien. Nach der Aussage des Zeugen nahm das Gericht auch das gegen ihn verhängte Ordnungsgeld zurück. Der Prozess wird fortgesetzt. Vor Mai dürfte er nicht zu Ende gehen.

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