Dresden
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Urteil mit interessanten Schaulustigen

Relativ mild ist die Strafe für einen bekannten Drogendealer. Der Dresdner muss in Haft, aber anschließend nicht auch noch in eine Sicherungsverwahrung.

Von Alexander Schneider
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Andre G. wurde wegen Handels mit Crystal schuldig gesprochen. Für eine von der Staatsanwaltschaft geforderte Unterbringung des erheblich vorbestraften Mannes in der Sicherungsverwahrung sah das Gericht jedoch keinen Anlass.
Andre G. wurde wegen Handels mit Crystal schuldig gesprochen. Für eine von der Staatsanwaltschaft geforderte Unterbringung des erheblich vorbestraften Mannes in der Sicherungsverwahrung sah das Gericht jedoch keinen Anlass. © Sven Ellger

Dresden. Nach genau acht Monaten und rund 30 Sitzungstagen endete am Montagabend der Prozess gegen Andre G. Nach Überzeugung des Landgerichts Dresden hat der 47-jährige Dresdner über seine Helfer aus Tschechien und Polen Crystal geordert, das er an seine Auftraggeber weiterverkauft hat.

Statt der angeklagten sieben Taten zwischen Mitte 2018 und Anfang 2019 hielt das Gericht jedoch nur vier Beschaffungsfahrten für zweifelsfrei nachgewiesen. G. wurde unter anderem wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln – insgesamt rund 2,2 Kilo – zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt, weil G. erheblich vorbestraft und Bewährungsbrecher ist. Verteidiger Carsten Brunzel hatte einen Freispruch gefordert und damit begründet, die Indizien reichten nicht aus.

Gericht: Die Kommunikation ergibt ein Bild

Das sah die Strafkammer jedoch deutlich anders. Die Vorsitzende Richterin Beate Ibler-Streetz begründete die Entscheidung des Gerichts mit zahlreichen Details der Kommunikation G.s und seiner Komplizen. 

Auch wenn sich der Angeklagte sehr vorsichtig verhalten hatte, hatte er offenbar nicht mitbekommen, dass er über Monate überwacht worden war. Die Ermittler konnten nachweisen, wann er wo war und mit wem er in Kontakt gestanden hatte. Daraus ergab sich ein Bild, dass die Richter überzeugte – zumindest für vier Taten.

So skizzierte die Vorsitzende etwa die Stunden, nachdem Laurent F. bei seiner letzten Kurierfahrt nach Zgorzelec am 7. Januar von Zollfahndern festgenommen wurde - mit einem knappen Kilo Crystal im Auto. 

Nach der Übernahme im polnischen Teil von Görlitz hatte F. um 10.03 Uhr ein Küken-Symbol per Handy an Andre G. geschickt. "Das sollte wohl bedeuten, 'alles okay, die Übergabe hat geklappt'", sagte Ibler-Streetz.

Als dann keine Nachrichten von F. mehr eintrafen, habe G. ihm um 12.38 Uhr drei Fragezeichen "???" geschickt. Ein paar Minuten später habe auch Ayhan I. - G.s Abnehmer - bei G. beunruhigt nachgefragt: "Alles klar?" 

Sowohl bei Andre G. als auch bei Ayhan I. - letzterer steht derzeit wegen Betruges vor dem Landgericht Dresden - muss die Unruhe deutlich gewachsen sein, als F. aufgrund seiner Obhut bei der Polizei nichts mehr von sich hören ließ.

G. durchsuchte Freund nach Wanzen

Laurent F. hatte die Nacht in einer Zelle verbracht und war erst nächsten Tag entlassen worden. G. sei an jenem 7. Januar achtmal am Haus von Laurent F. in der Stetzscher Straße vorbeigefahren, manchmal auch mit Ayhan I., so die Richterin. Schon am 8. Januar habe G. dann abends Laurent F. aufgesucht und ihn als erstes nach Wanzen und anderer Abhörtechnik untersucht, ehe er mit ihm gesprochen habe.

In seinem Prozess jedoch hatte G.s Verteidiger behauptet. G. habe sich am 7. Januar gegen 10 Uhr mit F. in einem Café in der Altmarktgalerie treffen wollen - daher das Küken. Tatsächlich gesehen habe er seinen Freund erst Tage später, nämlich am 14. Januar. 

Das Gericht wunderte sich jedoch, warum G. sich dann zweieinhalb Stunden Zeit gelassen haben für seine Nachricht mit den drei Fragezeichen. Realistischer wäre doch eine zeitnahe Reaktion eines Wartenden gewesen. 

Nein, sagte die Richterin: G. habe bemerkt, dass mit F. etwas nicht stimmte und habe sofort an einem Alibi gearbeitet. Weil er ohnehin in der Innenstadt gewesen sei, habe er die Verabredung im Kaffee erfunden.

Ablauf war immer ähnlich

Der Ablauf der Geschäfte war laut Gericht stets sehr ähnlich. Vor der Lieferung hatte sich der 47-Jährige mit seinen Auftraggebern getroffen, die ihm das Geld übergeben hatten. Das habe er am Tag vor der Beschaffungsfahrt meist in Oppach seinem Lieferanten Dominik H. übergeben, so die Vorsitzende. H., ein Deutsch-Pole aus Zittau, sei ein langjähriger Freund von G.

Dominik H. saß zunächst mit G. auf der Anklagebank, als der Prozess am 12. Februar dieses Jahres begonnen hatte. Doch H.s Verfahren hat die Kammer im September unter dem Protest aller Verteidiger abgetrennt, weil noch ein Zeuge aus Polen im Fall von H. per Video-Konferenz gehört werden muss. Diese Vernehmung nehme jedoch einige Wochen in Anspruch, weil sie über die internationale Rechtshilfe vorbereitet werden muss. 

Auch Laurent F., Kurier der letzten Fahrt am 7. Januar 2019, wird vom Gericht als ein guter Freund G.s. beschrieben. Er sei von G. angesprochen worden, für ihn Crystal zu transportieren, nachdem im August 2018 G.s frühere Kuriere aufgeflogen waren.  

Der 56-jährige Franzose F., der erst im Mai wegen der Ermordung seiner beiden Kinder verurteilt wurde, habe zuletzt als Zeuge versucht, G. zu entlasten. Aufgrund seiner lebenslänglichen Strafe habe F. nichts mehr zu verlieren, sagte die Richterin.

Nicht mehr potenziell gewalttätig

Die Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung lehnte das Gericht ab. Andre G. sei zwar nach wie vor erheblich kriminell, doch anders als in früheren Jahren – G. war unter anderem wegen eines Dreifachmordes in den 90er-Jahren zu lebenslänglich verurteilt worden und hat seit 1996 rund 20 Jahre in Haft gesessen – sei er nicht mehr potenziell gewalttätig. Das habe auch der psychiatrische Sachverständige in der Hauptverhandlung so eingeschätzt.

Da G. aufgrund seiner Vorstrafen unter zweifacher Bewährung stand, droht ihm eine weit längere Zeit im Gefängnis als die sechs Jahre und drei Monate. Das Gericht habe das strafmildernd berücksichtigt, so Ibler-Streetz. Nach Angaben von Verteidiger Brunzel könnten durch den Bewährungswiderruf bis zu fünf Jahre extra  hinzukommen.  

G. selbst hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten und argumentiert, aufgrund seiner Vorstrafen seien die Ermittler und das Gericht voreingenommen. Während der gut einstündigen Urteilsbegründung schüttelte er mehrfach den Kopf, hörte aber bis zuletzt zu. 

Bemerkenswert interessant ist, dass etwa ein Dutzend Zuschauer aus dem Umfeld der KMN-Gang überraschend während der Urteilsbegründung in den Saal platzte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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