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Dresdner Schillerplatz: Neue Regel für das Parken

Die Stadt hat die Wochenmarkt-Kunden im Blick. Wo sie jetzt nicht mehr frei parken dürfen.

Von Christoph Springer
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Wochenmarkt-Kunden auf dem Schillerplatz dürfen die nächstgelegenen Parkplätze künftig nicht mehr frei nutzen.
Wochenmarkt-Kunden auf dem Schillerplatz dürfen die nächstgelegenen Parkplätze künftig nicht mehr frei nutzen. © Archiv/Sven Ellger

Dresden. Die Straße Am Schillergarten, die direkt neben dem gleichnamigen Lokal in die Fläche mit dem Wochenmarkt am Schillerplatz mündet, ist nicht mehr als Dauerparkplatz geeignet. Dort gilt jetzt eine neue Regel. Das teilte die Stadt mit. Demnach ist das Parken auf einer Seite der Straße nur noch maximal 60 Minuten lang erlaubt. Wer einen Stellplatz nutzt, muss eine Parkscheibe hinter die Frontscheibe seines Autos legen.

Das neue Verkehrszeichen, das das Kurzzeitparken vorschreibt, steht an der Einmündung der Straße gegenüber der Hausnummer 7. Dort ist nun von 8 bis 19 Uhr die neue Park-Regel vorgeschrieben. Sie ist ein Vorbote dessen, was die Stadt im gesamten Schillerplatz-Umfeld plant. Dort soll im Herbst eine Parkraumbewirtschaftung starten. Das heißt, dann wird für alle Stellplätze geregelt, wie lange und zu welchem Preis geparkt werden darf. Schwerpunkt sollen dabei Stellflächen für Anwohner sein, die dann einen entsprechenden Parkausweis brauchen.

Das jetzt angeordnete Kurzzeitparken richtet sich vor allem an Wochenmarktkunden, so die Stadt. "Es soll sicherstellen, dass über den Tag ein Wechsel auf den Parkplätzen stattfindet und die Marktbesucher leichter einen Parkplatz finden", erklären die Verantwortlichen. (SZ/csp)