Dresden. Barbara Lässig ist fröhlich, als sie aus dem Verhandlungssaal des Dresdner Amtsgerichts geht. "Manchmal zweifle ich ja am Rechtsstaat, aber hier funktioniert er", so ihre Reaktion.
Minuten vorher ist eine Entscheidung gefallen. Lässig hatte Grünen-Stadtrat Michael Schmelich wegen falscher Tatsachenbehauptung auf Unterlassung verklagt. Das Urteil ist eindeutig.
Schmelich hatte bei Twitter geschrieben, Lässig gehe ihrer "Selbstständigkeit nicht hauptberuflich nach", es handle sich um eine "klassische Scheinselbstständigkeit". Das war eine Reaktion auf einen Beitrag von SPD-Stadtrat Vincent Drews, der gesehen hat, wie Lässig ihren Antrag auf Corona-Soforthilfe in den Briefkasten der Stadt geworfen hat. Dazu schrieb Drews: "Zahlt die AfD nicht mehr?"
Hintergrund ist, dass Lässig für die umstrittene AfD-Fraktion im Stadtrat arbeitet, für einige Stunden pro Woche angestellt ist. Schmelich sagt, sein Tweet sei eine politische Äußerung gewesen und nur auf die Arbeit bei der AfD bezogen. Doch Lässig ist tatsächlich mit einer Werbefirma seit 25 Jahren selbstständig, hatte wegen der Einbußen die Coronahilfe der Stadt beantragt und auch erhalten.
"Eine Irreführung der Leser"
Die erste Gerichtsverhandlung dazu fand bereits im November statt. Nun folgte das Urteil von Amtsrichterin Ute Worzfeld. Die gab Lässig komplett Recht. Schmelich darf die zwei Behauptungen nicht mehr erheben, sonst droht ein Bußgeld bis zu 250.000 Euro, sollte Schmelich nicht zahlen, drohen bis zu sechs Monate Ordnungshaft.
"Die Klägerin hat nachgewiesen, dass sie die Soforthilfe nicht für ihre Tätigkeit bei der AfD erhalten hat, sondern für ihre selbstständige hauptberufliche Tätigkeit", so die Richterin. Auch wenn sich Schmelichs Äußerung auf die AfD bezogen habe, der Antrag aber eben auf eine andere, sei es eine "unwahre Tatsachenbehauptung".
"Es ergibt sich auch nicht, dass es sich um eine Wertung handelt. Der Beitrag ist geeignet, die Klägerin in ein schlechtes Licht zu rücken." Und das sei entscheidend. Denn auch wenn auf Twitter eher politisch interessierte Menschen Schmelich und Lässig folgen, genüge eine Person, die das liest und nicht einordnen kann. "Das ist eine Irreführung der Leser", so die Richterin.

Schmelich sagt, die Entscheidung überrasche ihn nicht, auch weil die Richterin in der ersten Verhandlung sagte, sie kenne Twitter nicht. Für Lässig hat er eine klare Botschaft: "Wer die erste Etappe der Tour de France gewinnt, scheitert meist in den Bergen. Wir werden in Berufung gehen." Dann wird der Fall vor dem Landgericht erneut verhandelt.