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Dresden kürzt die Innovationsförderung

Zur Verfügung steht eine Viertelmillion Euro für Hightech-Projekte. Bewerbungen sind noch bis 19. September möglich

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Die Senodis-Geschäftsführer Björn Erik Mai und Dr. Christoph Kroh führen Wirtschaftsförderer Robert Franke den städtisch geförderten Demonstrator vor.
Die Senodis-Geschäftsführer Björn Erik Mai und Dr. Christoph Kroh führen Wirtschaftsförderer Robert Franke den städtisch geförderten Demonstrator vor. ©  PR

Die Landeshauptstadt Dresden setzt ihre Innovationsförderung fort, allerdings mit reduzierter Kraft. Unterstützt werden innovative Projekte aus Wirtschaft und Forschung mit 10.000 Euro bis maximal 100.000 Euro. Insgesamt stehen etwa 250.000 Euro zur Verfügung – statt einer halben Million Euro in den Vorjahren. Angesichts der angespannten Haushaltslage durch die Corona-Pandemie ist man im Rathaus froh, wenigstens die Hälfte des bisherigen Budgets wieder bereitstellen zu können. Denn „unsere Innovationsförderung hat sich vielfach als erfolgreicher Katalysator bewiesen, wenn es darum geht, exzellente Ideen mit städtischer Relevanz in zukunftsträchtige Geschäftsmodelle zu verwandeln“, wie Robert Franke, Leiter des Amtes der Wirtschaftsförderung betont. Seit 2017 wurden insgesamt 29 Projekte mit rund zwei Millionen Euro gefördert.

Die Förderung ist laut einer Mitteilung der Stadt Dresden bewusst themenoffen, konzentriert sich aber auf Vorhaben aus den Bereichen Industrie 4.0, Smart City, neue Materialien, zukünftige Energiesysteme oder auch nicht-technische Neuerungen. Bewerbungen sind bis zum 19. September 2021 möglich. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen zur Förderung gibt es unter www.dresden.de/innovativ.

Antragsberechtigt sind Gründer und Startups aus dem Hochtechnologiebereich, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Dresden sowie Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU im Rahmen von Unternehmensverbünden. Gefördert werden Demonstratoren, Referenzobjekte und Pilotprojekte im Stadtgebiet Dresden; innovative, gerade erst auf dem Markt eingeführte Produkte; Technologien und Dienstleistungen aus Schlüsseltechnologien sowie Smart-City-Anwendungen.

Anträge sind mit dem Betreff "Innovationsförderung" bis zum 19. September 2021 (Posteingang) an folgende Postanschrift zu richten: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung Smart City, Postfach 120020, 01001 Dresden. (SZ/nm)