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Wegen Bugwelle eines Dampfers: Zwei Verletzte beim Sonntagsausflug auf der Elbe

Nach einem folgenschweren Unfall eines Sportbootfahrers aus Coswig hat der Binnenschifffahrtsrichter am Amtsgericht Dresden eine schnelle Lösung gefunden.

Von Alexander Schneider
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Eine Bugwelle des Schaufelraddampfers "Stadt Wehlen" soll der Grund für den Unfall eines Sportbootfahrers bei Coswig gewesen sein.
Eine Bugwelle des Schaufelraddampfers "Stadt Wehlen" soll der Grund für den Unfall eines Sportbootfahrers bei Coswig gewesen sein. © Archiv/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild

Dresden. Warum sein Boot an jenem 8. August 2021 abhob, kann sich der 42-jährige Angeklagte aus Coswig auch ein Jahr und fast vier Monate danach nicht erklären. Zusammen mit seiner Partnerin und einem befreundeten Paar waren sie auf der Elbe unterwegs. "Es sollte ein schöner Sonntagsausflug werden und ist in einer Katastrophe geendet", sagt der Mann, der sich am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Dresden, Sachsens Binnenschifffahrtsgericht, verantworten musste.

"Wir waren mit zwei Booten unterwegs, wollten noch grillen. Ich bin langsam hinterhergefahren", sagte der Bootsfahrer. Er fühle sich durch die Anklage und Zeugenaussagen zu Unrecht als Raser dargestellt.

Laut Anklage soll der 42-jährige Sportboot-Kapitän aus Unachtsamkeit eine Bugwelle des Schaufelraddampfers "Stadt Wehlen" so unglücklich gekreuzt haben, dass sich das Boot aufstellte und mit Wucht auf das Wasser klatschte. Dabei wurden die beiden Frauen im Boot verletzt. Während die Partnerin des Angeklagten mit einigen Prellungen halbwegs glimpflich davonkam, wurde ihre gemeinsame Freundin schwer verletzt. Die Frau, die in der Gastronomie arbeitete, erlitt einen Wirbelbruch – und zunächst hatte es so ausgesehen, als ob sie nicht wieder würde laufen können.

"Plötzlich ging die Spitze hoch"

Er könne sich bis heute nicht erklären, wie es zu dem Unfall kam. "Ich hab' nach vorn geschaut, plötzlich ging die Spitze hoch, was ich noch nie hatte", sagte er. "Ich muss irgendwie etwas unter den Bug gekriegt haben."

Verteidiger Andreas Suska sagte, der Fall sei besonders. Die Ursache sei nicht wirklich klar. Die Bugwelle der "Stadt Wehlen" diene nur als Erklärung, weil andere Ursachen nicht erkennbar seien. Sein Mandant stehe mit der Geschädigten nach wie vor im guten Kontakt. Glücklicherweise sei die Frau nicht querschnittsgelähmt, wie nach den ersten Diagnosen befürchtet. Sie könne wieder halbwegs laufen. Suska regte daher eine Einstellung des Verfahrens an.

Richter Jochen Meißner betonte, dass die Elbe ein gefährliches Gewässer sei. Daher gelte es immer, wachsam zu sein und sich defensiv zu verhalten. Besonders heimtückisch seien etwa die Strömungsverhältnisse an den Pfeilern der Augustusbrücke. Eine Einstellung sei mit der Staatsanwaltschaft besprochen – allerdings nicht unter 3.000 Euro, dem Betrag der geplanten Geldstrafe, die der Angeklagte in einem Strafbefehl erhalten, aber nicht akzeptiert hatte.

Nun stimmte der Angeklagte Meißners Empfehlung zu und bat, die ganze Summe der Schwerverletzten zukommen zu lassen. Weil seine Lebensgefährtin auf ihren Anteil verzichtete, kann sich die gehandicapte Bekannte auf eine zusätzliche Hilfe freuen. Richter Meißner stellte das Verfahren ein. Nun könne die Sache auch von der Versicherung seines Mandanten reguliert werden, sagte Suska.