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Dresdner Millionenklage gegen Schlecker

Insolvenzverwalter Andreas Schenk will 1,4 Millionen Euro von Schleckers ehemaliger Zeitarbeitsfirma. Die Konzerntochter aus Zwickau soll illegal Darlehen ausgereicht haben.

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© Thomas Warnack / dpa

Von Ulrich Wolf

Zwickau. Der Millionenstreit zwischen dem Dresdner Insolvenzverwalter Andreas Schenk und der ehemaligen Zeitarbeitsfirma des zerschlagenen Drogeriekonzerns Schlecker geht in die nächste Runde. Das teilte am Montag das Landgericht Zwickau mit. Der Geschäftsführer der einst in Zwickau ansässigen Schlecker-Firma Meniar Personalservice GmbH, Christa Schlecker (die Ehefrau von Anton Schlecker) sowie ihre beiden Kinder Lars und Meike sollen 1,37 Millionen Euro zurückzahlen.

Nach Ansicht des Verwalters von Meniar gewährte die Zeitarbeitsfirma dem Drogerie-Imperium von Anton Schlecker zwischen Mai und Dezember 2011 ein ungesichertes Darlehen in Millionenhöhe, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Personalservice-GmbH bereits liquidiert worden war. Der Meniar-Geschäftsführer war zuvor in der Personalabteilung von Schlecker tätig. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters war dieser lediglich ein Strohmann, der die Meniar treuhänderisch für die Schleckerfamilie führte. Zudem soll das Stammkapital der Zeitarbeitsarbeitsfirma trotz Verbots an die Schleckerfamilie ausgezahlt worden sein. Deren Anwälte halten die Klage für nicht ausreichend begründet.

Über die 2008 gegründete Firma Meniar (Abkürzung für „Menschen in Arbeit“) hatte sich Schlecker einst günstige, nicht tarifgebundene Leiharbeiter besorgt. Konkret ging es darum, dass ehemalige Schlecker-Mitarbeiter nach ihrer Entlassung übernommen und wieder an Schlecker überlassen wurden. Dieser „Drehtüreffekt“ wurde später gesetzlich verboten. Das Meniar-Geschäftsmodell verpuffte, die Firma wurde aufgelöst, bestand aber noch auf dem Papier bis zu ihrer Insolvenz bis zum Jahr 2013 fort. Insolvenzverwalter Schenk muss noch offene Rechnungen von Meniar-Gläubigern begleichen, allein bei der Deutschen Rentenversicherung sollen noch rund 340.000 Euro offen sein.

Ein Vergleich in dem Rechtsstreit war bereits im Dezember 2016 gescheitert. Im vergangenen Jahr tauschten Kläger und Beklagte immer neue Argumente aus, nun lässt das Landgericht Zwickau erneut die Karten der Streitparteien auf den Tisch legen. „Eine Urteilsverkündung ist aber nicht zu erwarten“, teilte der Sprecher des Landgerichts Zwickau mit.

Im November 2017 waren Lars und Meike Schlecker vom Landgericht Stuttgart wegen Untreue, vorsätzlichem Bankrott und vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu 32 beziehungsweise 33 Monaten Haft verurteilt worden. Beide haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die einst größte Drogeriekette Europas hatte 2012 Insolvenz angemeldet. In der Folge verloren mehr als 24.000 Beschäftigte allein in Deutschland ihre Jobs.