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Drogenabhängiger gesteht Einbruchserie

Seit frühester Jugend beging ein Dresdner immer wieder schwere Straftaten. Auch Struppen und Neustadt suchte er heim.

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© SZ

Von Yvonne Popp

Pirna/Altenberg. Mindestens drei Prozesstage und die Befragung von 54 Zeugen hatte das Schöffengericht in Pirna für die Verhandlung gegen Jan S. und Lars E. aus Dresden eingeplant. Eine chaotische Ermittlungsakte und das hartnäckige Schweigen der beiden Männer während der Untersuchungshaft hatte eine umfangreiche Planung für die Beweisaufnahme notwendig gemacht. Sogar eine Verweisung des Verfahrens an das Landgericht Dresden stand im Raum.

Zu hoch waren die Schadenssummen aus den Diebstählen, die den Angeklagten zur Last gelegt wurden. Bei einer vollständigen Aburteilung hätten Gefängnisstrafen von über vier Jahren im Raum gestanden. Ein Amtsgericht darf diese aber nicht mehr verhängen.

Hohe Schäden angerichtet

Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Deutschen unter wechselnder Beteiligung von mindestens zwei weiteren Tätern in verschiedene Hotels in Altenberg, Struppen und Neustadt eingebrochen sein. Auch vor gemeinnützigen Einrichtungen im Dresdner Stadtteil Gorbitz machten sie keinen Halt, sollen dort sogar die Dienstfahrzeuge gestohlen haben.

Strafrechtlich schwer ins Gewicht fiel die Bedrohung eines Zeugen, der zumindest einen der beiden Angeklagten bei einem Einbruch in eine Dresdner Bäckerei überrascht hatte, und der Diebstahl von Antiquitäten aus einem Privathaushalt. Hier wurde das Diebesgut, vorwiegend handelte es sich um Meißner Porzellan und Tafelsilber, ersten Schätzungen zufolge auf einen Wert von über 100 000 Euro festgesetzt.

Zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche zeigte sich, dass es unter Umständen schwierig wird, den Angeklagten ihre Täterschaft nachzuweisen. Zu dünn war die Beweislage in einigen Punkten. So sahen sich die Verteidiger im Vorteil und forderten innerhalb eines öffentlich geführten Rechtsgesprächs Bewährungsstrafen für ihre Mandanten, sofern diese die jeweiligen, ihnen zur Last gelegten Taten einräumen.

Dem konnte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Andreas Beeskow nicht zustimmen, da die Vorwürfe schlicht zu schwerwiegend waren. Lediglich eine Senkung des Strafmaßes stellte Beeskow den Angeklagten im Falle eines umfassenden Geständnisses in Aussicht. Da Lars E. die Taten weiterhin bestritt, musste sein Verfahren abgetrennt und gesondert verhandelt werden.

Jan S. aber, der derzeit bereits eine Haftstrafe in anderer Sache verbüßt, ergriff die Chance und gab seinen Teil der Taten zu. Neben dem Einbruch in den „Rathener Hof“ in Struppen am 28. September 2016 und einem weiteren im Neustädter „Parkhotel“ am 3. Oktober 2016 war er auch an der Einbruchserie in und um Altenberg beteiligt.

Zusammen mit einem anderen Mann, dessen Identität der 36-Jährige vor Gericht allerdings nicht preisgab, war er in der Nacht vom ersten auf den zweiten Oktober 2016 ins Hotel „Friedrichshöhe“ in Oberbärenburg, das „Alte Zollhaus“ und das „SWF Sporthotel“ in Neuhermsdorf sowie in das „Waldhotel am Aschergraben“ in Geising eingestiegen. In fast allen Objekten wurden die Männer fündig. Sie ließen Bargeld mitgehen und auch mehrere Tresore. Aber auch Unterhaltungselektronik entwendeten sie. Dabei richteten sie teilweise immense Sachschäden an.

Als Grund für die Taten gab Jan S. seine Drogensucht an. Mit den Einbrüchen sollten Lebensunterhalt und Sucht finanziert werden. Bei dem Einbruch in die Bäckerei in Dresden und dem Diebstahl der Antiquitäten sei er aber nicht dabei gewesen, versicherte der gebürtige Kamenzer vor dem Schöffengericht in Pirna.

Und im Falle der Antiquitäten habe er lediglich geholfen, die wertvolle Beute zum Pfandleiher zu bringen. Auch hier verriet der Angeklagte nicht, wer die Tat eigentlich begangen hatte.

Gericht bleibt am unteren Strafmaß

Die Bewältigung seines Drogenproblems – zuletzt brauchte er ein halbes Gramm Crystal pro Tag – steht für den Vater einer Tochter inzwischen an erster Stelle. „Ich habe in der Vergangenheit viel falsch gemacht“, räumte er ein. „Ich weiß, dass ich deswegen immer wieder vor dem Strafrichter lande“, erklärte er weiter. Freundin und Tochter zuliebe wolle er sein Leben nun endgültig ändern.

Mit seinem Geständnis ersparte Jan S. dem Schöffengericht viel Arbeit. Deshalb blieb es mit seinem Urteil von zwei Jahren und vier Monaten Haft am unteren Rand der Strafzumessung. Da das Gericht die Drogenproblematik anerkannt hat, könnte Jan S. nach Verbüßen der Mindesthaftzeit die Justizvollzugsanstalt vorzeitig verlassen und eine Therapie beginnen.