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Drogendealer soll Fahrräder gestohlen haben

Das Diebstahlsverfahren gegen den Rippiener wird eingestellt. Denn dem Mann droht in einem anderen Prozess eine Haftstrafe.

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© Symbolbild/dpa

Bannewitz. Aufatmen kann der Rippiener nicht. Sechs Monate Haft auf Bewährung hatte der heute 28-jährige Angeklagte in einem ersten Amtsgerichtsurteil als Strafe für Fahrraddiebstahl erhalten. In seinem Berufungsprozess am Landgericht Dresden wurde das Verfahren gegen ihn zwar jetzt eingestellt. Doch damit ist der Crystaldealer noch lange nicht aus dem Schneider. Wegen früherer Drogengeschäfte muss er sich bald wieder am Landgericht verantworten.

In Dresden ging es nun aber zunächst um drei Fahrräder, die der Rippiener zwischen 21. September und 26. Oktober 2015 gestohlen habe. Deren Neuwert wurde auf insgesamt fast 3 000 Euro geschätzt. Die Beute wurde in Bannewitz gefunden, die Räume hatte der Angeklagte angemietet. Womöglich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe sich der Mann aus dem Bannewitzer Ortsteil dabei aber auch „nur“ der Hehlerei schuldig gemacht. Demnach habe er zumindest gewusst, dass es sich bei den Fahrrädern um Diebesgut handelte.

Das Diebstahlsverfahren gegen den Rippiener am Landgericht wurde eingestellt – im Hinblick auf ein anderes, noch offenes Verfahren. In diesem droht dem Mann eine satte Haftstrafe von zwei Jahren oder mehr. Der Dealer war in diesem Mai am Amtsgericht Pirna zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwältin ging in Berufung. Ihr war die Strafe zu milde. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Wird aber verhandelt und ist das Urteil rechtskräftig, muss der Rippiener abermals vor Gericht. Dann aber als Zeuge.

Denn am Amtsgericht in Dippoldiswalde wird ein Kollege von ihm angeklagt. Der Kraftfahrer aus Rippien habe zwischen Januar und Dezember 2015 bei ihm 111-mal Päckchen mit jeweils etwa einem Gramm Crystal gekauft (SZ berichtete). Der 33-Jährige bestreitet die Vorwürfe, spricht von einem Racheakt des Dealers. Dieser verweigerte im Dippoldiswalder Prozess die Aussage. Wird der 28-Jährige aber mal endgültig verurteilt, muss er dort aussagen. (skl)