Dresden
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Allergisch auf Laubgebläse

Ein 40-Jähriger hat mehrfach Leute bei der Gartenarbeit in Dresden niedergeschlagen. Es traf aber auch ein Radlerpaar.

Von Alexander Schneider
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Ein 40-jähriger Angeklagter hat sich am Freitag vor dem Amtsgericht Dresden sein 20. Urteil abgeholt. Der Mann hatte unter anderem im Drogenrausch mehrfach Männer niedergeschlagen, die mit dem Laubgebläse gearbeitet hatten.
Ein 40-jähriger Angeklagter hat sich am Freitag vor dem Amtsgericht Dresden sein 20. Urteil abgeholt. Der Mann hatte unter anderem im Drogenrausch mehrfach Männer niedergeschlagen, die mit dem Laubgebläse gearbeitet hatten. ©  Archiv/René Meinig

Dresden. Martin H.s Verhalten lässt sich nur mit seinem ausgeprägten Hang zu Rausch verstehen. Der Deutsche aus Hoyerswerda hat schon seit zwei Jahrzehnten mit dem Strafgesetzbuch zu tun. Dafür macht der 40-Jährige noch immer einen Motorradunfall in den 90er-Jahren verantwortlich. Wegen seiner schweren Knieverletzung habe er die Leichtathletik aufgeben müssen und sei in ein Loch gefallen, aus dem er nicht mehr herausgefunden habe. Probleme mit den Eltern seien noch hinzugekommen. Sein Vorstrafenregister beginnt im Jahr 2002.

Am Freitag kam nach einem Prozess vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Dresden der 20. Eintrag hinzu. Vor allem im Mai 2019 hat H. in Dresden verrückt gespielt. Gleich mehrfach prügelte H. auf Männer ein, die mit einem Laubgebläse Grünflächen reinigten. So traf es einen 47-Jährigen am Campingplatz Mockritz, der von H. bewusstlos geschlagen wurde, und einen Gärtner vor dem Berufschulzentrum in der Pirnaischen Vorstadt, gleich gegenüber von H.s Wohnung.

Eigene Fensterscheiben eingeworfen

Der Angeklagte hatte erst in der Nacht zuvor im Crystal-Rausch die Scheiben seines Zimmers eingeschlagen, so dröhnte der Laubbooster auf dem Schulgelände dann wohl noch lauter. H. beschimpfte den Gärtner und schlug auch ihn nieder. In der Kötzschenbroder Straße hatte H. tags zuvor schon auf ein Pärchen eingeschlagen, das mit seinen Rennrädern auf dem Fußweg gefahren war. Er hatte sich von den beiden  provoziert gefühlt.

Das Schöffengericht verurteilte H. zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren Haft. Enthalten sind fünf Ladendiebstähle und weitere Sachbeschädigungen. Der gelernte Bauten- und Objektbeschichter, der arbeitslos ist und keinen festen Wohnsitz mehr hat, wird jedoch länger in staatlicher Obhut sitzen müssen. Er bringt eine offene Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen Hausfriedensbruchs, Bedrohung und Sachbeschädigung mit, zu der er Anfang 2018 ebenfalls am Amtsgericht Dresden verurteilt worden war.

Hoffen auf Drogentherapie

Die Vorsitzende Richterin sagte, er habe nun die Chance auf eine Drogentherapie. Sie wertete positiv, dass Martin H. sich in der Hauptverhandlung bei seinen Opfern entschuldigt hatte. Die Richterin war zudem überrascht, dass der Angeklagte nicht mehr so ungepflegt und verwahrlost aussieht, wie vor seiner Verhaftung im Februar.

Die Staatsanwältin hatte zehn Monate mehr gefordert. Verteidigerin Ines Kilian hatte demgegenüber auf eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr und vier Monaten plädiert und den Therapiewunsch ihres Mandanten in den Mittelpunkt gerückt. 

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