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Droht am O-See Baden auf eigene Gefahr?

Die Wasserrettung am Olbersdorfer See ist immer noch ein Streitthema. Gemeinde, Landkreis Görlitz und Zittau beraten bald über das Thema. Gibt es eine Lösung?

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© SZ-Archiv/Weber

Von Mario Sefrin

Wird es eine Lösung für die künftige Finanzierung der Wasserrettung am Olbersdorfer See geben oder droht in einigen Jahren das Baden auf eigene Gefahr in dem beliebten Gewässer? Diese Fragen stellt sich der Olbersdorfer Bürgermeister Andreas Förster (FDP) nun schon seit Längerem. Bislang, so schien es, verhallten seine öffentlichen Wortmeldungen zur Frage, wer für die Sicherheit am See verantwortlich ist, einfach. Vor allem zwischen der Gemeinde Olbersdorf und dem Landkreis Görlitz gibt es unterschiedliche Ansichten darüber. Der Landkreis argumentiert, dass zwischen Wasserrettung und Badeaufsicht zu unterscheiden ist. „Am Olbersdorfer See ist von Badeaufsicht, als Teil der Verkehrssicherungspflicht, zu sprechen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem, der eine Badestelle eröffnet, also der Gemeinde“, heißt es aus dem Landratsamt.

Die derzeitige Absicherung der Wasserrettung am Olbersdorfer See ist nur eine Übergangslösung. Bis 2020 besetzen DLRG und DRK am Wochenende die Rettungsstation, in den Sommerferien sind beide Organisationen täglich am See im Einsatz. Der Landkreis Görlitz stellt dafür die Rettungsstation und Rettungsmittel zur Verfügung. Finanziert wird das derzeit mit Mitteln der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien – jedoch nur noch für zwei Jahre. Danach ist die Finanzierung ungeklärt. Laut DLRG betragen die laufenden Kosten für die Wasserwacht am Olbersdorfer See circa 15 000 Euro. Der Landkreis hatte den Vertrag zur Durchführung der Wasserrettung am Olbersdorfer See zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Bis dahin hatte der Kreis auch Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Wasserretter gezahlt.

Doch der Landkreis will sich weiteren Gesprächen über die Zukunft der Wasserrettung am Olbersdorfer See nicht verschließen. Er bezieht sich dabei auf einen Vorschlag von Bürgermeister Förster, dass alle, die einen Nutzen, einen Vorteil oder ein Wohl aus dem Fortbestand der Badeaufsicht in der bisherigen Form am See ziehen, diese gemeinsam finanzieren sollten. Unter Vermittlung des CDU-Landtagsabgeordneten Stephan Meyer soll nun am 12. November bei einem gemeinsamen Termin mit Zittaus Oberbürgermeister Thomas Zenker (Zkm), Landrat Bernd Lange (CDU) und Bürgermeister Andreas Förster über die Sicherheit am See gesprochen werden. Das hat Stephan Meyer auf SZ-Nachfrage mitgeteilt. Der Landtagsabgeordnete hat Verständnis für Försters Anliegen: „Ich gebe Ihnen recht, dass auch künftig die Wasserrettung am Olbersdorfer See sichergestellt werden muss und dies keineswegs alleinige Aufgabe der Gemeinde Olbersdorf sein sollte. Es geht letztendlich um den Schutz von Menschenleben, zumal der See in der Badesaison stark frequentiert ist“, hat Meyer in einer Mail an den Bürgermeister geschrieben. Und er fasst das Thema zugleich weiter: „Seit einigen Jahren hat sich die Landschaft im Landkreis und insbesondere im mitteldeutschen Raum zu einer großflächigen Seenlandschaft mit Wassersportnutzung verändert. Das stellt die Wasserrettung vor große Herausforderungen. Ich bin daher auch persönlich der Auffassung, dass wir landesseitig die Rahmenbedingungen anpassen müssen und dies keine rein freiwillige Aufgabe sein kann.“ Diesbezüglich sei er bereits mit den Innenpolitikern im Gespräch, so Meyer.

Das dürfte ganz im Sinne von Andreas Förster sein. Der Bürgermeister sieht sonst am Ende nämlich nur einen Verlierer: „den Badegast“. Denn die Gemeinde könnte seiner Meinung nach möglicherweise gezwungen sein, ihr „finanzielles und strukturpolitisches Engagement bei der Entwicklung der Anlagen und Einrichtungen am O-See zurückzufahren“, so Förster. Das könnte passieren, damit die Gemeinde nicht entsprechend der Sichtweise des Landkreises kenntlich macht, sie würde durch die Bereitstellung einer Infrastruktur den Badebetrieb fördern. Weil Olbersdorf dann die Badeaufsicht treffen würde, so Förster. „Das wäre ein herber Rückschlag in der bisherigen erfolgreichen Entwicklung des wassergebundenen Sport- und Tourismusangebots im Süden des Landkreises und im Naturpark Zittauer Gebirge“, sagt der Bürgermeister.

Sollte darüber hinaus der Kreis – wie angekündigt – den Bootssteg und das Bootshaus am Olbersdorfer See ab 2020 zurückbauen und möglicherweise auch das Rettungsboot einziehen, würde laut Förster ein See zurückbleiben, an dem Erholung allein in den Grenzen des sogenannten Gemeingebrauchs möglich ist. „Die Gemeinde Olbersdorf wird dann als Eigentümerin des Gewässers unter anderem dulden, dass dort gebadet wird. Allerdings treffen uns neben dieser Duldungspflicht grundsätzlich keine weiteren Pflichten“, sagt Förster. „Die Gemeinde kann und wird die Badenden gewähren lassen, ohne Sicherheitsvorkehrungen treffen zu müssen. Dahinter steht der Gedanke, dass das mit dem Aufenthalt in der Natur verbundene Risiko zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.“