Merken

Dummer Scherz führt vor Gericht

Ein 39-Jähriger aus Leipzig war des Wohnungseinbruchs und der Körperverletzung angeklagt. Das hatte er nicht beabsichtigt.

Teilen
Folgen
© Symbolbild/André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Immer wieder beteuerte der 39-jährige Angeklagte in der Verhandlung vorm Amtsgericht Döbeln, dass er nicht einbrechen wollte. Vorgeworfen werden ihm ein versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Körperverletzung.

In der Nacht des 15. Januar 2017 soll der Leipziger sich in das Grundstück seines Schwagers in der Gartenstraße in Mittweida begeben haben. Dort wollte er die Terrassentür aufhebeln. Als ihm das nicht gelang, klingelte er an der Haustür. Als die Schwägerin ihm öffnete, soll er sie am Arm gepackt und zu Boden gedrückt haben. Dabei wurde ihr Arm überdreht und sie hatte Schmerzen. Weil sie schrie, kam ihr Ehemann dazu. Der Täter flüchtete. Das Ehepaar rief die Polizei. Am Tatort wurde ein Handy gefunden. Das hatte der Beschuldigte verloren. Es gehörte seiner Frau.

„Es war ein missglückter Scherz“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Ich wollte sie nur erschrecken.“ Damit meint er den Bruder seiner Frau und dessen Ehefrau. Als die Schwägerin in der Annahme, dass ihre Schwester geklingelt hätte, die Haustür einen Spalt öffnete, erschrak sie über den mit einer Skimaske verkleideten Mann. Sie schrie. Er drückte ihr mit einer Hand den Mund zu und mit der anderen ihren Arm herunter. Am nächsten Tag besuchte der Beschuldigte die Geschädigten. Er gestand, dass er es war, der maskiert im Haus gestanden hat. Er entschuldigte sich, half bei Arbeiten mit und ließ einen in einem Geschenk versteckten Entschuldigungsbrief mit 1000 Euro zurück. Vor dem Vorfall hatten sich alle Verwandten gut verstanden. „Wir trafen uns oft und gingen zusammen Essen“, sagen die Geschädigten in der Zeugenvernehmung. An einer Bestrafung sind sie nicht interessiert. Den Strafantrag haben die Opfer, als sie erfuhren, wer der Täter war, zurückgezogen. „Er hat es ganz, ganz stark bereut“, sagte der Geschädigte in der Zeugenbefragung. „Er ist hilfsbereit und ein guter Familienvater.“

Richter Janko Ehrlich stellt das Verfahren gegen den Angeklagten gegen Auflage ein. Bis zum 31. Juli 2017 muss er 800 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen. Warum er die Verwandten erschrecken wollte, blieb in der Verhandlung offen.