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Koné muss für Torjubel in Aue büßen

Nach seinem Führungstreffer im Erzgebirge war der Dynamo-Stürmer noch straffrei geblieben. Das hat das DFB-Sportgericht am Dienstag geändert.

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Für diese Jubelpose in Aue hat der DFB Dynamos Moussa Koné nachträglich zur Kasse gebeten.
Für diese Jubelpose in Aue hat der DFB Dynamos Moussa Koné nachträglich zur Kasse gebeten. © Frank Kruczynski

Dresden. Als Moussa Koné am 29. September das 1:0 für Dynamo Dresden bei Erzgebirge Aue schoss, war die Welt noch in Ordnung. Der Senegalese hatte eine Vorlage von Luka Stor verwertet, anschließend das Trikot hochgezogen und eine  persönliche Botschaft auf seinem schwarzen Funktionsshirt präsentiert. Eine Gelbe Karte sah der 22-Jährige dafür nicht.

Das Ende des Spiels ist bekannt: Dynamo kassierte eine 1:4-Niederlage. Bis zum Dienstag waren drei Punkte und erhebliches Selbstvertrauen die einzigen Verluste, die in Dresden bekannt waren. 

Am Nachmittag folgte dann die Strafe für Koné, für den sich die Pleite in Aue dadurch auch monetär bemerkbar macht, denn das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilte den Angreifer wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Weil der Schiedsrichter Konés Aktion nicht geahndet hatte, konnte der Kontrollausschuss des Verbandes nachträglich aktiv werden. 

Wie der DFB mitteilte, stimmte der Spieler beziehungsweise der Verein dem Urteil zu. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (SZ)